Norm: AußStrG §95
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung der Bestimmung des § 95 Abs 1 AußStrG bewirkt die Nichtigkeit der Inventarserrichtung und des Beschlusses auf Genehmigung des Inventars. Entscheidungstexte 7 Ob 8/97w Entscheidungstext OGH 04.06.1997 7 Ob 8/97w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS01076... mehr lesen...
Norm: ABGB §784AußStrG §95
Rechtssatz: Um dem Zweck der dem Schutz des Noterben dienenden Bestimmung des § 784 ABGB gerecht zu werden, bedarf es seiner Beteiligung bereits im Stadium der Befundaufnahme und nicht erst in jenem der Gutachtensbemängelung. Entscheidungstexte 1 Ob 613/91 Entscheidungstext OGH 18.12.1991 1 Ob 613/91 NZ 1992,232 = SZ 64/184 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §775ABGB §784AußStrG §95
Rechtssatz: Werden Erinnerungen unterlassen, muß daraus dem Pflichtteilsberechtigten noch kein Schade entstehen. Im Prozeß ist die aus dem Nachlaßinventar ersichtliche Schätzung nicht ohne weiteres zu übernehmen. Entscheidungstexte Bkd 29/65 Entscheidungstext OGH 06.09.1965 Bkd 29/65 European Case ... mehr lesen...
Norm: ABGB §784ABGB §804AußStrG §2 Abs2 Z5 F1AußStrG §16 BII2gAußStrG §95
Rechtssatz: Es genügt nicht, daß der Noterbe der Besichtigung der zu schätzenden Liegenschaft durch die Sachverständigen beigezogen wird, es muß ihm erforderlichenfalls auch Gelegenheit gegeben werden, seine Erinnerung gegen die Bewertung in dem schriftlichen Gutachten vorzubringen. Entscheidungstexte 6 Ob 137/58 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §816AußStrG §22AußStrG §80AußStrG §95AußStrG §164
Rechtssatz: Zur Stellung eines vom amerikanischen Gerichte bestellten Testamentsvollstreckers hinsichtlich des inländischen Abhandlungsverfahrens. Entscheidungstexte 3 Ob 227/56 Entscheidungstext OGH 23.05.1956 3 Ob 227/56 Veröff: RZ 1956/158 = EvBl 1957/73 S 102 European Case ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §95
Rechtssatz: Keine Berechtigung der ehelichen Mutter, welche nicht gesetzliche Vertreterin ihrer Kinder ist, sich am Verlassenschaftsverfahren nach ihrem geschiedenen Mann zu beteiligen oder darin Rechtsmittel zu erheben. Entscheidungstexte 3 Ob 221/56 Entscheidungstext OGH 09.05.1956 3 Ob 221/56 6 Ob 117/... mehr lesen...
Norm: ABGB §784ABGB §804AußStrG §9 E3AußStrG §95
Rechtssatz: Kein Rekursrecht des Noterben bezüglich Inventarerrichtung, wenn er trotz Ladung zur Inventarerrichtung nicht erschienen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 30/55 Entscheidungstext OGH 09.02.1955 3 Ob 30/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0006553... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §77 Z1AußStrG §78AußStrG §95
Rechtssatz: Der Verlassenschaftskurator ist nicht der Vertreter der einzelnen Erben, sondern des Nachlasses als solchen. Es ist daher nicht zu befürchten, daß eine Interessenkollision eintreten könnte. Entscheidungstexte 1 Ob 15/55 Entscheidungstext OGH 26.01.1955 1 Ob 15/55 6 Ob 4... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2gAußStrG §95
Rechtssatz: Die Unterlassung der neuerlichen Ladung eines Noterben, der auf die Teilnahme an der ersten Inventurtagsatzung verzichtet hat, zur fortgesetzten Tagsatzung zur Inventierung des Nachlasses stellt keine Nullität dar. Entscheidungstexte 1 Ob 210/53 Entscheidungstext OGH 18.03.1953 1 Ob 210/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §784AußStrG §2 Abs1 AAußStrG §16 BII2gAußStrG §95
Rechtssatz: Das Unterlassen der Beiziehung eines Noterben zur Verlassenschaftsabhandlung begründet die Nullität des Abhandlungsverfahrens (vgl 2 Ob 686/51). Entscheidungstexte 2 Ob 456/51 Entscheidungstext OGH 31.10.1951 2 Ob 456/51 Veröff: SZ 24/291 2 Ob 95/52 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §95
Rechtssatz: Wirkungskreis des Testamentsvollstreckers. Entscheidungstexte 3 Ob 260/34 Entscheidungstext OGH 27.03.1934 3 Ob 260/34 SZ 16/68 8 Ob 682/88 Entscheidungstext OGH 20.07.1987 8 Ob 682/88 Beisatz: Es ist die wesentliche Aufgabe des Testamentsvollstreckers, die Durchführung des letzten Wille... mehr lesen...