Norm
AußStrG §9 E1Rechtssatz
Keine Berechtigung der ehelichen Mutter, welche nicht gesetzliche Vertreterin ihrer Kinder ist, sich am Verlassenschaftsverfahren nach ihrem geschiedenen Mann zu beteiligen oder darin Rechtsmittel zu erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0006342Dokumentnummer
JJR_19560509_OGH0002_0030OB00221_5600000_001