Norm: AußStrG §74AußStrG §75
Rechtssatz: Auch während eines Nachlaßkonkurses können Erbserklärungen rechtswirksam abgegeben und vom Verlassenschaftsgericht angenommen werden. Ungeachtet dessen kann der konkursverfangene Nachlaß nicht eingeantwortet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 2155/96d Entscheidungstext OGH 09.10.1996 7 Ob 2155/96d E... mehr lesen...
Norm: AO §1AußStrG §16 BIII2aAußStrG §74KO §68KO §69
Rechtssatz: Was unter "Zahlungsunfähigkeit" bzw "Überschuldung" zu verstehen ist, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Wenn daher die Vorinstanzen ihren Entscheidungen zugrundegelegt haben, daß die Verlassenschaft zahlungsunfähig war, kann darin eine offenbare Gesetzwidrigkeit nicht erblickt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 576/77 Ents... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10AußStrG §74KO §81
Rechtssatz: Zur Rekurslegitimation des Masseverwalters im Verlassenschaftskonkurs gegen Beschlüsse des Abhandlungsgerichtes. Entscheidungstexte 5 Ob 2/65 Entscheidungstext OGH 28.01.1965 5 Ob 2/65 EvBl 1965/273 S 406 = JBl 1965,626 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §74KO §69KO §81
Rechtssatz: Die Eröffnung des Konkurses über das Nachlaßvermögen hat nicht die Beendigung des Abhandlungsverfahrens zu Folge. Der in Ermangelung der Abgabe einer Erbserklärung für einen überschuldeten Nachlaß bestellte Kurator ist trotz der Konkurseröffnung über die Verlassenschaft nicht seines Amtes zu entheben (abweichend von SZ 22/179). Entscheidungstexte 5 Ob... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG §74AußStrG §113KO §1KO §3KO §69
Rechtssatz: Der Masseverwalter in einem Nachlaßkonkurs ist nicht zur Anfechtung von Beschlüssen des Abhandlungsgerichtes, die bereits vor Konkurseröffnung rechtskräftig wurden, befugt. Durch Eröffnung des Nachlaßkonkurses wird eine vom Abhandlungsgericht an den Gerichtskommissär erteilte Ermächtigung zur Entnahme von Geld zur Deckung seiner Gebühren gegenstandslos. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §74AußStrG §78KO §69
Rechtssatz: Wird über das Vermögen einer Verlassenschaft der Konkurs eröffnet, so findet eine Verlassenschaftsverhandlung nicht statt; ein bestellter Verlassenschaftskurator ist zu entheben. Entscheidungstexte 2 Ob 162/49 Entscheidungstext OGH 03.11.1949 2 Ob 162/49 SZ 22/179 5 Ob 201/71 Ent... mehr lesen...