Norm: AußStrG 2005 §43AußStrG 2005 §44
Rechtssatz: In Außerstreitsachen geht ein Aufschiebungsantrag ins Leere, weil Rechtsmittel die Entscheidungswirkungen schon grundsätzlich aufschieben, die Wirkungen eines Beschlusses also ohnehin erst mit dessen formeller Rechtskraft eintreten. Entscheidungstexte 7 Ob 197/07g Entscheidungstext OGH 12.03.2008 7 Ob 197/07g ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §43AußStrG 2005 §94 Abs3EheG §55a
Rechtssatz: Auch nach § 94 Abs 3 AußStrG nF ist eine Zurücknahme des Scheidungsantrags nur bis zur formellen Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses möglich, das Eheband selbst bleibt aber bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsbeschlusses - somit bis zu dem erst durch diesen Zustellakt bewirkten Eintritt der materiellen Rechtskraft - aufrecht. Wird nach Verkündung des Scheidungsbeschlu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43AußStrG §78 AAußStrG §128AußStrG §129AußStrG §149 Abs1AußStrG §174 Abs1 DABGB §811
Rechtssatz: Dem Abhandlungsgericht obliegt nicht die Sicherstellung der Gebühren des Verlassenschaftskurators. Entscheidungstexte 1 Ob 285/00v Entscheidungstext OGH 07.08.2001 1 Ob 285/00v Veröff: SZ 74/133 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43
Rechtssatz: Eine Sperre der Verlassenschaftsmasse oder von Teilen hievon kann auch als bloße Provisorialmaßnahme für die zur Feststellung der Besitzverhältnisse erforderliche Zeit verfügt werden, wenn dadurch nicht offenkundig in Rechte Dritter eingegriffen wird. Entscheidungstexte 1 Ob 47/99i Entscheidungstext OGH 23.11.1999 1 Ob 47/99i Veröff: SZ 72/182 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43
Rechtssatz: Mit den Sicherungsmaßnahmen des Verlassenschaftsgerichts nach § 43 AußStrG wird nicht über die materielle Berechtigung an den Nachlaßgegenständen abgesprochen, es soll nur die Verlassenschaftsmasse vorläufig sichergestellt werden (so schon 6 Ob 374/97m). Entscheidungstexte 1 Ob 297/98b Entscheidungstext OGH 30.10.1998 1 Ob 297/98b ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AAußStrG 2005 §43ABGB §140 AdABGB §140 AgABGB idF KindNamRÄG 2013 §190 Abs3ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 AdABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 AgABGB §936 VIIcZPO §411 Cb
Rechtssatz: Auch im außerstreitigen Verfahren ergangene Unterhaltsfestsetzungen unterliegen der materiellen Rechtskraft, sie können nur bei geänderten Verhältnissen abgeändert werden. Die materielle Rechtskraft der Entscheidung setzt aber voraus, dass dem Gericht a... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43AußStrG §97 AAußStrG §98AußStrG 2005 §145AußStrG 2005 §166 Abs2
Rechtssatz: Im Zusammenhalt mit § 97 AußStrG, der die Inventarisierung des im Todeszeitpunkt im Besitz des Erblassers befindlichen Vermögens anordnet, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Nachforschungspflicht des Gerichtskommissärs auf alle Sachen bezieht, die im Zeitpunkt des Ablebens im Eigentum des Erblassers standen, und überdies noch auf jene Sachen, ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43AußStrG §98AußStrG 2005 §166
Rechtssatz: Sind Aufzeichnungen des Erblassers mit verschiedenen Sparbuchnummern das einzige Indiz der Zugehörigkeit von Sparbüchern zum Verlassenschaftsvermögen, so besteht keine Pflicht des Gerichtskommissärs zu weiteren Nachforschungen bei den Banken, da es nicht seine Aufgabe sein kann, durch erfundene Zusätze das Sparbuch weiter zu individualisieren und so einen in Wahrheit nicht gegebenen Wiss... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43AußStrG §98
Rechtssatz: Gerade bei Überbringersparbüchern, die in der Verlassenschaft nicht aufgefunden werden konnten, jedoch Teil des Verlassenschaftsvermögens sind, wird eine Sperre der Sparbücher immer zweckmäßig sein und ist insoweit gerade der abwesende Erbe vom Schutzzweck der
Norm: umfaßt. Entscheidungstexte 1 Ob 2309/96g Entscheidungstext OGH 18.03.1997 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43
Rechtssatz: Vom Verlassenschaftsgericht kann eine Spareinlage erst dann gesperrt werden, wenn feststeht, daß sie in die Abhandlung einzubeziehen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 2309/96g Entscheidungstext OGH 18.03.1997 1 Ob 2309/96g Veröff: SZ 70/46 1 Ob 297/98b Entscheidungstext OGH 30.10.1998 1 Ob 297/98b ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43AußStrG §174 Abs1
Rechtssatz: Die Versiegelung des Nachlasses ist nicht mit der Rechtskraft der Einantwortung automatisch aufgehoben. Hiezu bedarf es einer ausdrücklichen gerichtlichen Anordnung. Entscheidungstexte 9 Ob 2057/96g Entscheidungstext OGH 27.03.1996 9 Ob 2057/96g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: AußStrG §38AußStrG §43
Rechtssatz: Auch die Versiegelung setzt eine darauf abzielende gerichtliche Entscheidung voraus; die faktisch zur Sicherung der Verlassenschaftsmasse getroffenen Maßnahmen stellen nur eine Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung dar, mit der die Sicherung angeordnet wurde. Entscheidungstexte 9 Ob 2057/96g Entscheidungstext OGH 27.03.1996 9 Ob 2057/96g ... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C2bAußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C2d7AußStrG §43
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob eine Versiegelung stattzufinden hat und ob ihr Rechte Dritter entgegenstehen, ist ein Ermessensspielraum eingeräumt. Wird dieser eingehalten, liegt keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG vor. Entscheidungstexte 5 Ob 1565/93 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgZPO §405 HAußStrG §2 F2AußStrG §18 AAußStrG 2005 §43KartG 2005 §38
Rechtssatz: Trotz der Untersuchungsmaxime (§ 2 AußStrG) gilt auch im außerstreitigen Unterhaltsbemessungsverfahren der Dispositionsgrundsatz; ein Anspruch, den der Berechtigte gar nicht geltend gemacht hatte, kann aber - ungeachtet der Tatsache, dass ein früherer Antrag nicht als Teilantrag bezeichnet und eine Nachforderung nicht ausdrücklich vorbehalten wurde ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 LAußStrG §2 Abs1 AAußStrG 2005 §36AußStrG 2005 §43
Rechtssatz: Es ist ein Erfordernis "rechtsgültiger Verfügungen" im Sinne des § 2 Abs 1 AußStrG, dass der gerichtliche Entscheidungswille ausdrücklich, also nicht bloß schlüssig, und in einer verfahrensrechtlich beachtlichen Form, also jedenfalls außerhalb einer Tagsatzung schriftlich, kundgetan werde, um eine das Gericht selbst bindende Erledigung darzustellen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43 Satz3
Rechtssatz: Die Versiegelung der Verlassenschaftsmasse nach § 43 Satz 3 letzter Fall AußStrG setzt die Bescheinigung eines Gefährdungsfalles voraus. Entscheidungstexte 1 Ob 598/82 Entscheidungstext OGH 22.09.1982 1 Ob 598/82 1 Ob 243/98m Entscheidungstext OGH 29.09.1998 1 Ob 243/98m Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §43
Rechtssatz: Beschwer eines Erben, der persönlich ermächtigt wurde, ein am Haus des Erblassers angebrachtes Gerichtssiegel zu entfernen, wenn nunmehr durch Gerichtsbeschluß auch einer anderen Person die Befugnis hiezu eingeräumt wird. Entscheidungstexte 7 Ob 701/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 7 Ob 701/78 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AAußStrG 2005 §43
Rechtssatz: Nur bei einer Änderung der Verhältnisse kann eine bereits ergangene Entscheidung abgeändert oder sogar widerrufen werden. Eine Änderung der Verhältnisse liegt nicht nur dann vor, wenn seit einer Entscheidung eines Gerichtes neue Tatsachen eingetreten sind, sondern auch dann, wenn Tatsachen, die zur Zeit der früheren Entscheidung bereits eingetreten sind, aber dem Gericht nicht bekannt waren, späte... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43AußStrG §45
Rechtssatz: Keine Versiegelung (Sperre) der gesamten Wohnung des Erblassers, wenn dadurch Rechte eines Dritten, die im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bestanden haben, beeinträchtigt würden. Entscheidungstexte 4 Ob 583/69 Entscheidungstext OGH 23.09.1969 4 Ob 583/69 EvBl 1970/67 S 102 = MietSlg 21864 = NZ 1970,126 = SZ 42/134 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs3ZPO §411 CbAußStrG §16 BII2k1AußStrG §18 AAußStrG 2005 §42AußStrG 2005 §43
Rechtssatz: Auch im außerstreitigen Verfahren ist die materielle (Teilkraft) Rechtskraft einer Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten. Entscheidungstexte 6 Ob 79/66 Entscheidungstext OGH 16.03.1966 6 Ob 79/66 7 Ob 75/67 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43EO §378 A
Rechtssatz: Maßnahmen nach §§ 43 ff AußStrG können nie Gebote oder Verbote umfassen. Verlangt eine Partei die Erlassung eines Gebotes oder Verbotes, so kann dies nur als Antrg auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gewertet werden. Entscheidungstexte 8 Ob 254/65 Entscheidungstext OGH 14.09.1965 8 Ob 254/65 Veröff: SZ 38/134 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AAußStrG 2005 §43ZPO §411 Cb
Rechtssatz: Verfügungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt grundsätzlich materielle Rechtskraft zu. Entscheidungstexte 3 Ob 30/56 Entscheidungstext OGH 25.01.1956 3 Ob 30/56 3 Ob 584/54 Entscheidungstext OGH 29.09.1954 3 Ob 584/54 Beisatz: Zum Beispiel der abweislichen Entscheidung de... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AdABGB §140 AhABGB §142 FAußStrG §18 AAußStrG 2005 §43
Rechtssatz: Eine neue Entscheidung im Sinne des § 142 ABGB wird auch dann als zulässig anzusehen sein, wenn bloß neue Umstände hervorgekommen sind, die eine andere Sachlage ergeben, als jene, die den früheren Entscheidungen zugrunde lagen. Entscheidungstexte 1 Ob 544/53 Entscheidungstext OGH 09.12.1953 1 Ob 544/53 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43
Rechtssatz: Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses gemäß §§ 43 ff AußStrG setzen jedenfalls voraus, daß die zu sichernde Verlassenschaftsmasse am Todestag im Besitz des Erblassers gestanden ist. Entscheidungstexte 2 Ob 827/53 Entscheidungstext OGH 13.11.1953 2 Ob 827/53 7 Ob 811/81 Entscheidungstext OGH 13.05.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs1 AAußStrG §27AußStrG §43
Rechtssatz: Aufforderung an die Vormünderin mj Erben durch das Abhandlungsgericht, die in den Nachlaß gehörigen Schmuckstücke binnen 14 Tagen bei Gericht zu erlegen. Entscheidungstexte 3 Ob 673/53 Entscheidungstext OGH 28.10.1953 3 Ob 673/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43
Rechtssatz: Wenn den erbserklärten Erben bereits die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen wurde, ist eine Versiegelung zu ihrer Sicherung nicht mehr zulässig, auch wenn sich ein Dritter unbefugt in den Besitz von Nachlaßgegenständen gesetzt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 508/51 Entscheidungstext OGH 21.11.1951 1 Ob 508/51 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §367AußStrG §43
Rechtssatz: Der präsumtive Alleinerbe, in dessen Verwahrung die Verlassenschaftsmasse belassen wurde, ist als Vertrauensmann des ruhenden Nachlasses im Sinne des § 367 ABGB anzusehen. Entscheidungstexte 2 Ob 228/51 Entscheidungstext OGH 19.09.1951 2 Ob 228/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2k1AußStrG 2005 §42AußStrG 2005 §43
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen begründet auch im außerstreitigen Verfahren Nullität. Entscheidungstexte 2 Ob 578/50 Entscheidungstext OGH 03.10.1950 2 Ob 578/50 Veröff: SZ 23/276 = JBl 1951,66 8 Ob 274/63 Entscheidungstext ... mehr lesen...