Norm
AußStrG §43Rechtssatz
Gerade bei Überbringersparbüchern, die in der Verlassenschaft nicht aufgefunden werden konnten, jedoch Teil des Verlassenschaftsvermögens sind, wird eine Sperre der Sparbücher immer zweckmäßig sein und ist insoweit gerade der abwesende Erbe vom Schutzzweck der Norm umfaßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107377Dokumentnummer
JJR_19970318_OGH0002_0010OB02309_96G0000_005