Norm: AußStrG §4ABGB §861ZPO §26
Rechtssatz: Die Erklärung des Erben in der Verlassenschaftsabhandlung über den Umfang eines Legates ist weder Prozesshandlung noch rechtsgeschäftliche Willenserklärung, sondern als Parteienaussage Wissenserklärung. Ihre sachliche Unrichtigkeit kann der Erbe ohne die Voraussetzungen der §§869ff ABGB nach der (unrichtigen) Verbücherung des Vermächtnisses im Wege der Eigentumsklage geltend machen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4AußStrG §117 Abs1GKG §3
Rechtssatz: Die Erklärung, die Erbschaft anzutreten, kann auch schriftlich abgegeben werden, und zwar auch dann, wenn die im Zug einer Verlassenschaftsabhandlung erforderlichen Amtshandlungen nach § 3 Abs 1 Z 2 GKoärG einem Notar als Gerichtskommissär aufzutragen sind. Der ganze § 3 GKoärG gilt nur bei der sogenannten schriftlichen Abhandlungspflege. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Am 9. September 1975 starb Johanna D, am 3. Juni 1976 deren Ehemann Rupert D sen. Keiner von beiden hinterließ ein Testament. Sie hatten drei Kinder, und zwar die Klägerin, eine weitere Tochter namens Marianne St. und einen Sohn Rupert D jun. Wesentlicher Bestandteil der beiden Verlassenschaften war die Liegenschaft EZ 379 KG M mit dem Haus H-Weg 3. Am 15. November 1976 gab die beklagte Rechtsanwältin als bevollmächtigte Vertreterin der Klägerin in den Verlassenschaftsabhandlungen nac... mehr lesen...
Norm: ABGB §805ABGB §806AußStrG §4AußStrG §116 Abs1AußStrG §122AußStrG 2005 §10 Abs1AußStrG 2005 §157AußStrG 2005 §159 Abs3
Rechtssatz: Die im Verlassenschaftsverfahren vor dem Abhandlungsgericht oder vor dem Gerichtskommissär mündlich abgegebene Erbsentschlagungserklärung wird - ebenso wie die Erbserklärung - erst mit der eigenhändigen Unterfertigung des hierüber aufgenommenen Protokolls durch den Erben oder dessen ausgewiesenen Vertreter rech... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4Geo §54Geo §63 Abs5ZPO §74ZPO §75 Z3ZPO §79ZPO §434
Rechtssatz: § 4 Abs 3 AußStrG, wonach schriftliche Gesuche hinsichtlich der allgemeinen Erfordernisse der Form nach den Vorschriften der Prozeßordnung eingerichtet sein müssen, legt die analoge Anwendung der Bestimmungen der ZPO über Schriftsätze auch für protokollarisches Anbringen der Parteien im Außerstreitverfahren nach (§ 79 ZPO). Solches Anbringen wird daher erst mit Unte... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AußStrG §4
Rechtssatz: Die im Rubrum des Schriftsatzes enthaltene Angabe "Erbserklärung auf Grund des Gesetzes" ist hinreichend für die Annahme einer gesetzlichen Erbserklärung. Der Berufungsgrund muß dann nicht ausdrücklich im Sachvorbringen noch einmal enthalten sein. Entscheidungstexte 1 Ob 161/56 Entscheidungstext OGH 21.03.1956 1 Ob 161/56 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4ZPO §84ZPO §515
Rechtssatz: Gegen eine im außerstreitigen Verfahren ergangen Aufforderung, ein Formgebrechen zu beseitigen, gibt es kein abgesondertes Rechtsmittel, solange noch die Möglichkeit besteht, daß eine anfechtbare Entscheidung (Einantwortungsurkunde) ergehen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 629/52 Entscheidungstext OGH 15.10.1952 3 Ob 629/52 ... mehr lesen...