Norm: AußStrG §2 Abs3 Z10 LZPO §219MRK Art8 IV3b
Rechtssatz: § 2 Abs 3 Z 10 AußStrG macht es dem Gericht nicht nur zur Pflicht, alle zur Wahrung der körperlichen Integrität der Verfahrensparteien erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, sondern auch, den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz zu gewährleisten. Unter diesen Schutz können auch Daten des Privatlebens (hier: Adresse und Name des Arbeitgebers) fallen. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs3 Z10 LZPO §219MRK Art8 IV3b
Rechtssatz: § 2 Abs 3 Z 10 AußStrG macht es dem Gericht nicht nur zur Pflicht, alle zur Wahrung der körperlichen Integrität der Verfahrensparteien erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, sondern auch, den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz zu gewährleisten. Unter diesen Schutz können auch Daten des Privatlebens (hier: Adresse und Name des Arbeitgebers) fallen. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 A. ZPO §483 Abs3
Rechtssatz: § 483 Abs 3 ZPO ist im Verfahren außer Streitsachen auch auf die Einschränkung eines Begehrens im Zuge des Rechtsmittelverfahrens (hier Einschränkung eines Begehrens auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen) anzuwenden. Im Revisionsrekursverfahren sind demnach die Beschlüsse der Vorinstanzen im Umfang der Einschränkung als wirkungslos festzustellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs3 Z2ABGB §433GBG §32 Abs1UHG §4
Rechtssatz: Ein offensichtlicher Schreibfehler, der nach der ganzen Gestaltung des Vertrages und der Aufsandungserklärung keinen Zweifel aufkommen lässt, steht der Bewilligung der Einverleibung nicht entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 2250/96k Entscheidungstext OGH 13.05.1997 5 Ob 2250/96k 5 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs3 Z2ABGB §433GBG §32 Abs1UHG §4
Rechtssatz: Ein offensichtlicher Schreibfehler, der nach der ganzen Gestaltung des Vertrages und der Aufsandungserklärung keinen Zweifel aufkommen lässt, steht der Bewilligung der Einverleibung nicht entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 2250/96k Entscheidungstext OGH 13.05.1997 5 Ob 2250/96k 5 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs3 Z10ABGB §830 B1ABGB §833 EABGB §833 F
Rechtssatz: Ist ein verfahrenseinleitender Antrag nur von zwei Miteigentümern gegen zwei andere Miteigentümer gestellt worden, ergibt sich aber aufgrund der Aktenlage die Zustimmung zu diesem Antrag, so ist dies im Ergebnis nichts anderes als die Erklärung, sich diesem Antrag anzuschließen. Jede andere Auslegung dieser Erklärungen würde der Bestimmung des § 2 Abs 3 Z 10 AußStrG widersp... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs3 Z10ABGB §830 B1ABGB §833 EABGB §833 F
Rechtssatz: Ist ein verfahrenseinleitender Antrag nur von zwei Miteigentümern gegen zwei andere Miteigentümer gestellt worden, ergibt sich aber aufgrund der Aktenlage die Zustimmung zu diesem Antrag, so ist dies im Ergebnis nichts anderes als die Erklärung, sich diesem Antrag anzuschließen. Jede andere Auslegung dieser Erklärungen würde der Bestimmung des § 2 Abs 3 Z 10 AußStrG widersp... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs3 Z10 LUVG §3 Z2UVG §10
Rechtssatz: Bei fiskalischen Überlegungen wegen des Aufwandes an Vorschüssen muss bedacht werden, dass gerade die Wahl des außerstreitigen Verfahrens erfolgte, um das Verfahren, in dem über die Gewährung von Vorschüssen entschieden wird, möglichst rasch und ohne viel Förmlichkeiten abwickeln zu können. Hätte der Drittschuldner in einer Äußerung bekanntgegeben, die Pfändung der Bezüge sei ins Leere geg... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs3 Z10 LUVG §3 Z2UVG §10
Rechtssatz: Bei fiskalischen Überlegungen wegen des Aufwandes an Vorschüssen muss bedacht werden, dass gerade die Wahl des außerstreitigen Verfahrens erfolgte, um das Verfahren, in dem über die Gewährung von Vorschüssen entschieden wird, möglichst rasch und ohne viel Förmlichkeiten abwickeln zu können. Hätte der Drittschuldner in einer Äußerung bekanntgegeben, die Pfändung der Bezüge sei ins Leere geg... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs3 Z5 F2AußStrG §8Geo §169 Abs2 und Abs3ZPO §219 Abs3ZPO §316
Rechtssatz: Urkunden die von einem Beteiligten dem Sachverständigen übermittelt wurden, sind nach der Beendigung des Abhandlungsverfahrens demjenigen auszufolgen, der sie vorgelegt hatte. Entscheidungstexte 5 Ob 121/71 Entscheidungstext OGH 19.05.1971 5 Ob 121/71 SZ 44/78 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs3 Z5 F2AußStrG §8Geo §169 Abs2 und Abs3ZPO §219 Abs3ZPO §316
Rechtssatz: Urkunden die von einem Beteiligten dem Sachverständigen übermittelt wurden, sind nach der Beendigung des Abhandlungsverfahrens demjenigen auszufolgen, der sie vorgelegt hatte. Entscheidungstexte 5 Ob 121/71 Entscheidungstext OGH 19.05.1971 5 Ob 121/71 SZ 44/78 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs3 Z10 LAußStrG §5
Rechtssatz: Verstößt eine Partei gegen den ihr gem § 5 AußStrG erteilten Auftrag, ihre Eingaben von einem Rechtsanwalt verfassen und unterschreiben zu lassen, ist ihr Rekurs nicht sofort zurückzuweisen, sondern ihr unter Setzung einer angemessenen Frist gem § 2 Abs 3 Z 10 AußStrG Gelegenheit zur Verbesserung zu geben. Entscheidungstexte 1 Ob 210/66 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs3 Z10 LAußStrG §5
Rechtssatz: Verstößt eine Partei gegen den ihr gem § 5 AußStrG erteilten Auftrag, ihre Eingaben von einem Rechtsanwalt verfassen und unterschreiben zu lassen, ist ihr Rekurs nicht sofort zurückzuweisen, sondern ihr unter Setzung einer angemessenen Frist gem § 2 Abs 3 Z 10 AußStrG Gelegenheit zur Verbesserung zu geben. Entscheidungstexte 1 Ob 210/66 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG §2 Abs3 Z10 L
Rechtssatz: Vor Erlassung einer Formalentscheidung hat der Außerstreitrichter die Behebung des Formmangels zu versuchen. Entscheidungstexte 6 Ob 244/64 Entscheidungstext OGH 23.12.1964 6 Ob 244/64 EvBl 1965/348 S 526 1 Ob 15/79 Entscheidungstext OGH 02.05.1979 1 Ob 15/79... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG §2 Abs3 Z10 L
Rechtssatz: Vor Erlassung einer Formalentscheidung hat der Außerstreitrichter die Behebung des Formmangels zu versuchen. Entscheidungstexte 6 Ob 244/64 Entscheidungstext OGH 23.12.1964 6 Ob 244/64 EvBl 1965/348 S 526 1 Ob 15/79 Entscheidungstext OGH 02.05.1979 1 Ob 15/79... mehr lesen...