Norm: AußStrG 2005 §45AußStrG 2005 §165AußStrG 2005 §166AußStrG 2005 §167AußStrG 2005 §168AußStrG 2005 §169GKG §7a
Rechtssatz: Beschlüsse, die im Verfahren zur Errichtung des Inventars gefasst werden, haben grundsätzlich verfahrensleitenden Charakter und sind daher nicht selbständig anfechtbar. Ihre Richtigkeit kann in gewissen Fällen mittelbar dadurch überprüft werden, dass eine Partei nach Errichtung des Inventars einen Antrag nach § 166 Abs ... mehr lesen...
Norm: ABGB §784AußStrG §102AußStrG §167
Rechtssatz: Begehrt ein Pflichtteilsberechtigter die Errichtung eines Inventars zur Feststellung des Pflichtteils, so ist die Schätzung des gesamten beweglichen und unbeweglichen Nachlassvermögens obligatorisch vorgeschrieben. In diesem Fall hat das Abhandlungsgericht gemäß § 102 Abs 2 AußStrG die Schätzung des gesamten Nachlasses anzuordnen, wenn auch vom Pflichtteilsberechtigten eine solche nicht ausdrü... mehr lesen...
Norm: ABGB §761ABGB §1072 ffAußStrG §167
Rechtssatz: Das letztwillig, sei es auch in einem Erbvertrag zwischen Ehegatten, eingräumte Aufgriffsrecht ist nach den das Vorkaufsrecht beschränkten Bestimmungen der §§ 1072 bis 1079 ABGB zu beurteilen, daher ein persönliches, nicht vererbliches Recht. Hat der durch das Aufgriffsrecht begünstigte Ehegatte dieses Recht nicht im Prozeßwege geltendgemacht, so erlischt es mit seinem Tod. Die bloße Geltendm... mehr lesen...
Norm: AußStrG §145 DAußStrG §167
Rechtssatz: Aufgriffsrechte sind für die Ordnung der Nachlaßverwaltung bedeutungslos (ZBl 1938/49 S 77). Entscheidungstexte 6 Ob 43/61 Entscheidungstext OGH 15.02.1961 6 Ob 43/61 EvBl 1961/310 S 401 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0008217 Dokument... mehr lesen...
Norm: ABGB §10ABGB §786AnerbenG §11AußStrG §167
Rechtssatz: Es ist allgemeines bäuerliches Gewohnheitsrecht, dass auch außerhalb des Geltungsbereiches des Tiroler - und Kärntner Höfegesetzes vom Gerichte von Amts wegen zu beachten ist, dass die Schätzung des Hofes anlässlich der Hofübernahme so durchzuführen ist, dass der Übernehmer wohl bestehen könne. (Zum § 7 Abs 1 des durch das AnerbenG bedeutungslos gewordenen HöferechtsG vom 01.04.1889, R... mehr lesen...
Norm: ABGB §550ABGB §761AußStrG §167
Rechtssatz: Das Aufgriffsrecht ist keine Erbseinsetzung, sondern eine Erbteilungsvorschrift. Bezüglich der Bewertung wirkt das Aufgriffsrecht (entgegen SZ 23/180) nicht auf den Zeitpunkt des Todesfalles zurück, sondern es sind die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der tatsächlichen Auseinandersetzung (somit auch nicht im Zeitpunkt der Einverleibung des Eigentumsrechtes des Übernehmers), im Falle streitiger Ause... mehr lesen...
Norm: ABGB §784ABGB §951AußStrG §162AußStrG §167
Rechtssatz: Die Pflichtteilsansprüche erwachsener Noterben sind nicht im Abhandlungsverfahren, sondern im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Dies gilt insbesondere auch für die Anrechnung von Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat. Die bei Klang II/1 S 707, vertretene Rechtsansicht, dass die Erhebung der Pflichtteilsklage eine Berechnung des Nachlasses durch Schätzung der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §784ABGB §804AußStrG §97 BAußStrG §167AußStrG 2005 §166 Abs1
Rechtssatz: Bei der auf Antrag eines Pflichtteilsberechtigten vorgenommenen Inventierung und Schätzung ist der Wert des Nachlassvermögens am Todestag des Erblassers einzusetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 53/49 Entscheidungstext OGH 16.02.1949 3 Ob 53/49 Veröff: SZ 22/24 = JBl 1949,431 ... mehr lesen...