Norm
ABGB §784Rechtssatz
Die Pflichtteilsansprüche erwachsener Noterben sind nicht im Abhandlungsverfahren, sondern im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Dies gilt insbesondere auch für die Anrechnung von Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat. Die bei Klang II/1 S 707, vertretene Rechtsansicht, dass die Erhebung der Pflichtteilsklage eine Berechnung des Nachlasses durch Schätzung der geschenkten Sachen im Abhandlungsverfahren voraussetzt, ist abzulehnen. Der verkürzte Noterbe kann die Herausgabe des Geschenkes auch dann begehren, wenn ihm als Erben der Nachlass oder ein Quote desselben eingeantwortet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0008284Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2012