Norm: AußStrG 2005 §164
Rechtssatz: Der im Verfahren über das Erbrecht unterlegene Erbansprecher kann sich noch im Verlassenschaftsverfahren auf einen anderen Berufungsgrund stützen, solange das Gericht noch nicht an die Einantwortung gebunden ist. Entscheidungstexte 2 Ob 122/20k Entscheidungstext OGH 18.12.2020 2 Ob 122/20k Beisatz: Auf Grundlage der neuen Erbantrittserklärung des im... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §40AußStrG 2005 §160AußStrG 2005 §161AußStrG 2005 §162AußStrG 2005 §163AußStrG 2005 §164
Rechtssatz: Nach der Übergabe des Einantwortungsbeschlusses an die Geschäftsabteilung zur Ausfertigung kann der übergangene Erbe grundsätzlich nur noch die Erbschaftsklage erheben. Hat der übergangene Erbe jedoch - hier wegen Vorliegens eines wesentlichen Verfahrensmangels - erfolgreich Rekurs gegen den Einantwortungsbeschluss erhoben, so... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §161 As1AußStrG 2005 §164ABGB §823ABGB §824
Rechtssatz: Eine nach Bindung des Verlassenschaftsgerichts an seine nach § 161 Abs 1 2. Satz zweite Alternative AußStrG mit dem Einantwortungsbeschluss gefällte Entscheidung abgegebene Erbantrittserklärung führt nicht mehr zu einer Entscheidung über das Erbrecht im Verfahren außer Streitsachen. Nach diesem Zeitpunkt („später") können erbrechtliche Ansprüche nur noch mit Klage (nach ... mehr lesen...
Norm: ABGB §816AußStrG §80AußStrG §164
Rechtssatz: Die Wirksamkeit der Bestellung eines Testamentsvollstreckers ist im Verlassenschaftsverfahren zu prüfen; in diesem Rahmen hat die als Vollstrecker bestimmte Person Parteistellung. Geschieht die Einsetzung des Testamentsvollstreckers in einem formungültigen Testament und steht die dort verfügte Bestellung des Testamentsvollstreckers mit der (unwirksamen) Erbseinsetzung in einem unlösbaren Zusa... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §9 E7AußStrG §26AußStrG 2005 §164
Rechtssatz: Der Erbe des Vorerben, der den Standpunkt vertritt, dass ihm nach den Bestimmungen des letzten Willen die Substitutionsmasse zuzufallen habe, ist Beteiligter des Verlassenschaftsverfahrens und rekursberechtigt (vgl JBl 1952,65). Wer aber behauptet, dass ihm an Vermögenswerten, die in die Substitutionsabhandlung einbezogen werden (könnten), das Eigentumsrecht zusteh... mehr lesen...
Norm: ABGB §578ABGB §618AußStrG §164
Rechtssatz: Für den Testamentsvollstrecker, der auch mit Kodizill bestellt werden kann, macht es keinen Unterschied, ob der letzte Wille, den er zu vollziehen hat, ein Testament oder Kodizill ist. Entscheidungstexte 8 Ob 48/70 Entscheidungstext OGH 03.03.1970 8 Ob 48/70 EvBl 1970/293 S 516 = NZ 1971,12 = SZ 43/58; Siehe hiezu: Stölzle, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §816AußStrG §22AußStrG §80AußStrG §95AußStrG §164
Rechtssatz: Zur Stellung eines vom amerikanischen Gerichte bestellten Testamentsvollstreckers hinsichtlich des inländischen Abhandlungsverfahrens. Entscheidungstexte 3 Ob 227/56 Entscheidungstext OGH 23.05.1956 3 Ob 227/56 Veröff: RZ 1956/158 = EvBl 1957/73 S 102 European Case ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §164JN §1 DVd3
Rechtssatz: Das Verlassenschaftsgericht ist zur Entscheidung über den Vergütungsanspruch des Testamentsexekutors nicht berufen. Entscheidungstexte 3 Ob 665/54 Entscheidungstext OGH 13.10.1954 3 Ob 665/54 EvBl 1955/92 S 148 = SZ 27/258 8 Ob 48/70 Entscheidungstext OGH 03.03.1970 8 Ob 48/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §816AußStrG §164
Rechtssatz: Rechtswirksamkeit der testamentarischen Bestellung eines Testamentsvollstreckes und Erbenvertreters? Entscheidungstexte 1 Ob 529/31 Entscheidungstext OGH 09.06.1931 1 Ob 529/31 SZ 13/142 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0008320 Dokumentnummer ... mehr lesen...