RS OGH 2003/10/16 2Ob239/03s

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Veröffentlicht am 16.10.2003
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Norm

ABGB §816
AußStrG §80
AußStrG §164

Rechtssatz

Die Wirksamkeit der Bestellung eines Testamentsvollstreckers ist im Verlassenschaftsverfahren zu prüfen; in diesem Rahmen hat die als Vollstrecker bestimmte Person Parteistellung.

Geschieht die Einsetzung des Testamentsvollstreckers in einem formungültigen Testament und steht die dort verfügte Bestellung des Testamentsvollstreckers mit der (unwirksamen) Erbseinsetzung in einem unlösbaren Zusammenhang, dann ist auch die Bestellung des Testamentsvollstreckers ungültig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118094

Dokumentnummer

JJR_20031016_OGH0002_0020OB00239_03S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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