Norm
ABGB §816Rechtssatz
Die Wirksamkeit der Bestellung eines Testamentsvollstreckers ist im Verlassenschaftsverfahren zu prüfen; in diesem Rahmen hat die als Vollstrecker bestimmte Person Parteistellung.
Geschieht die Einsetzung des Testamentsvollstreckers in einem formungültigen Testament und steht die dort verfügte Bestellung des Testamentsvollstreckers mit der (unwirksamen) Erbseinsetzung in einem unlösbaren Zusammenhang, dann ist auch die Bestellung des Testamentsvollstreckers ungültig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118094Dokumentnummer
JJR_20031016_OGH0002_0020OB00239_03S0000_001