Norm
ABGB §578Rechtssatz
Für den Testamentsvollstrecker, der auch mit Kodizill bestellt werden kann, macht es keinen Unterschied, ob der letzte Wille, den er zu vollziehen hat, ein Testament oder Kodizill ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0008322Dokumentnummer
JJR_19700303_OGH0002_0080OB00048_7000000_001