Norm: AußStrG §75AußStrG §116AußStrG §122AußStrG 2005 §157
Rechtssatz: Eine Zurückweisung der Erbserklärung kommt auch dann in Betracht, wenn die Entschlagung unzweifelhaft zu bejahen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 58/99d Entscheidungstext OGH 13.04.1999 4 Ob 58/99d Veröff: SZ 72/63 8 Ob 95/05m Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §116 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 116 AußStrG Abs 2 neugefasst GKoärG, BGBl 1970/343. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102919 Dokumentnummer JJR_19960926_OGH0002_000AUS00116_9600000_001 mehr lesen...
Norm: AußStrG §116AußStrG 2005 §157ABGB §799ABGB §800ABGB §805
Rechtssatz: Die Erbsentschlagung bewirkt, dass die Erbschaft dem Ausschlagenden als nicht angefallen gilt, sodass anzunehmen ist, das Recht sei schon mit dem Tod des Erblassers den Nachberufenen angefallen. Entscheidungstexte 10 ObS 37/94 Entscheidungstext OGH 18.10.1994 10 ObS 37/94 Veröff: SZ 67/175 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §806AußStrG §116
Rechtssatz: Die im Zuge der gerichtlichen Abhandlung eines Nachlasses gegenüber den Abhandlungsgericht abgegebene Erklärung, eine angefallene Erbschaft anzutreten, ist eine Verfahrenserklärung, die den Antrag auf Einweisung in den rechtlichen Besitz der Verlassenschaft durch entsprechenden Gerichtsbeschluß, die Einantwortung, in sich begreift, der Erklärung kommt aber gleichzeitig unmittelbare materiellrechtliche Bed... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd1aAußStrG §116
Rechtssatz: Der Gerichtskommissär hat rechtsunkundige Erben gegebenenfalls auch über die handels-, gewerbe- und abgabenrechtlichen Folgen einer unbedingten oder bedingten Erbserklärung zu belehren. Der Bund hat bei Zutreffen der übrigen Haftungsvoraussetzungen für die Folgen einer unrichtigen Rechtsbelehrung, die zur Abgabe einer unbedingten Erbserklärung und Haftung des Erben für Abgabenschulden der Verlassenschaf... mehr lesen...
Der am 21. 4. 1981 verstorbene Oskar R war ledig und kinderlos. Eine letztwillige Verfügung wurde nicht vorgefunden. Als gesetzliche Erben kamen in erster Linie seine Schwester Olga W und seine Halbschwester Hermine B in Betracht. Diese erklärten am 2. 7. 1981, ohne hiefür ihr Motiv anzugeben, daß sie die Erbschaft vorbehaltlos und unwiderruflich ausschlagen. Diese Erklärungen wurden mit Beschluß des Erstgerichtes vom 21. 8. 1981 zur Kenntnis genommen; es wurde ein Verlassenschaftskur... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AußStrG 2005 §2 IC1AußStrG 2005 §2 IE3AußStrG §9 E2AußStrG §116
Rechtssatz: Für die Einbringung einer Beschwerde gegen die Aufforderung, eine Erbserklärung einzubringen, fehlt es an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse. Entscheidungstexte 8 Ob 60/69 Entscheidungstext OGH 15.04.1969 8 Ob 60/69 EvBl 1969/381 S 578 = SZ 42/50 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §613AußStrG §116AußStrG §120
Rechtssatz: Der Nacherbe kann nicht gezwungen werden, schon bei der Abhandlung des Testators die Erbserklärung abzugeben. Entscheidungstexte 1 Ob 761/55 Entscheidungstext OGH 21.12.1955 1 Ob 761/55 5 Ob 681/79 Entscheidungstext OGH 02.10.1979 5 Ob 681/79 EvBl 1980/60 S 212 =... mehr lesen...
Norm: ABGB §276ABGB §799AußStrG §116AußStrG §117AußStrG §120
Rechtssatz: Zur Frage, in welchem Falle der für abwesende oder unbekannte Erben bestellte Kurator eine Erbserklärung abgeben kann. Entscheidungstexte 1 Ob 734/53 Entscheidungstext OGH 17.03.1954 1 Ob 734/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS00... mehr lesen...
Norm: ABGB §551ABGB §823ABGB §863 CIAußStrG §116
Rechtssatz: Ein Erbberechtigter kann vor oder nach der Einantwortung des Nachlasses an jemand anderen auf sein Erbrecht oder seinen Anspruch nach § 823 ABGB entweder ausdrücklich oder stillschweigend verzichten. Bloße Untätigkeit des Erbberechtigten bedeutet jedoch niemals stillschweigenden Verzicht, weil sonst die Bestimmungen über die Verjährung umgangen würden. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §75AußStrG §116AußStrG §122
Rechtssatz: Das Abhandlungsgericht hat schon bei Einleitung der Verlassenschaftsabhandlung und vor Annahme einer Erbserklärung zu prüfen, ober der Fall einer Erbseinsetzung überhaupt vorliegt, und kann die Lösung dieser Frage nicht einem späteren Streitverfahren überlassen. Entscheidungstexte 3 Ob 522/52 Entscheidungstext OGH 11.09.1952 3 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z2AußStrG §116ProkG §2
Rechtssatz: Eine Vertretung der römisch-katholischen Kirche durch die Finanzprokuratur findet nicht statt; wohl aber gilt § 92 AußStrG über die von Amts wegen aufzunehmenden Inventur. Die römisch-katholische Kirche gehört zu jenen Erben, die nicht mit einem rechtskundigen Sachwalter versehen sind (§ 116 AußStrG). Entscheidungstexte 2 Ob 31/50 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §806ABGB §1278AußStrG §116
Rechtssatz: Die Erklärung, auf die angefallene Erbschaft zu verzichten (sie auszuschlagen), ist - auch wenn sie zugunsten eines bestimmten Miterben abgegeben wurde - widerruflich, solange sie von dem Abhandlungsgericht nicht zur Kenntnis genommen wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 463/37 Entscheidungstext OGH 08.06.1937 2 Ob 463/37 SZ 19/189 ... mehr lesen...