Norm
AußStrG §75Rechtssatz
Eine Zurückweisung der Erbserklärung kommt auch dann in Betracht, wenn die Entschlagung unzweifelhaft zu bejahen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111824Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009