Norm
AHG §1 Cd1aRechtssatz
Der Gerichtskommissär hat rechtsunkundige Erben gegebenenfalls auch über die handels-, gewerbe- und abgabenrechtlichen Folgen einer unbedingten oder bedingten Erbserklärung zu belehren. Der Bund hat bei Zutreffen der übrigen Haftungsvoraussetzungen für die Folgen einer unrichtigen Rechtsbelehrung, die zur Abgabe einer unbedingten Erbserklärung und Haftung des Erben für Abgabenschulden der Verlassenschaft führte, einzustehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0007896Dokumentnummer
JJR_19841114_OGH0002_0010OB00033_8400000_001