Norm: IPRG §31IPRG §7EO §37 Ae
Rechtssatz: In Deutschland durch Besitzkonstitut wirksam erworbenes Sicherungseigentum macht nach Verbringen der Gegenstände nach Österreich die Fahrnisexekution darauf unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 249/18s Entscheidungstext OGH 23.01.2019 3 Ob 249/18s Bemerkung: Ablehnung von 3 Ob 126/83 = SZ 56/188 = RS0000836 = RS0076701 = RS0076720 = RS0076... mehr lesen...
Norm: Haager EKG allgHaager EKG Art17IPRG §31IPRG §36
Rechtssatz: Das Haager EKG ist ein multilaterales Abkommen, das von den jeweiligen Mitgliedstaaten anzuwenden und auszulegen ist. Art 17 dieses Abkommens sieht vor, daß Fragen, die im Übereinkommen geregelte Materien betreffen, aber nicht ausdrücklich entschieden sind, nach den allgemeinen Grundsätzen, die dem Abkommen zugrunde liegen, zu entscheiden sind. Sind die Mitgliedstaaten somit zu e... mehr lesen...
Norm: IPRG §31IPRG §35
Rechtssatz: Das Sachstatut des § 31 Abs 1 IPRG gilt nur für den sachenrechtlichen Erwerb und Verlust dinglicher Rechte; das einer grundbücherlichen Eintragung zugrunde liegende Titelgeschäft folgt jedoch dem nach §§ 35 ff IPRG zu ermittelnden Vertragsstatut. Entscheidungstexte 4 Ob 542/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob 542/92 ... mehr lesen...
Norm: TirGVG allgIPRG §31IPRG §35
Rechtssatz: Die öffentlich-rechtlichen Eingriffsnormen des TirGVG gelten für in Tirol gelegene Liegenschaften unabhängig vom Vertragsstatut. Entscheidungstexte 1 Ob 687/90 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 687/90 Veröff: JBl 1992,594 2 Ob 540/94 Entscheidungstext OGH 13.07.1995 2 Ob... mehr lesen...
Norm: IPRG §31
Rechtssatz: Die Frage der Rechtswirksamkeit eines vereinbarten Eigentumsvorbehalts ist nach dem Recht des Lageorts der Sache zu beurteilen. Entscheidungstexte 5 Ob 518/89 Entscheidungstext OGH 31.03.1989 5 Ob 518/89 5 Ob 642/89 Entscheidungstext OGH 29.05.1990 5 Ob 642/89 Veröff: SZ 63/85 = RdW 1991,108 ... mehr lesen...
Norm: IPRG §31TirGVG allg
Rechtssatz: Die Anwendung einer ausländischen Rechtsordnung, die es dem ausländischen Käufer gestatten würde, die Rückstellung der Liegenschaft trotz Unwirksamkeit des Vertrages zu verweigern, ist mit dem Zweck der Vorschriften über den Ausländergrundverkehr unvereinbar. (Hier: Auch durch den Einwand der Sittenwidrigkeit und des Rechtsmißbrauches kann die Rückstellungsverpflichtung nicht abgewendet werden). ... mehr lesen...
Norm: IPRG §31
Rechtssatz: Nach österreichischem internationalem Privatrecht ist ein Eigentumsvorbehalt, der nach schweizerischem Recht mangels Registereintragung unwirksam ist, als wirksam anzusehen, wenn die Sache nach Österreich geliefert wird. Entscheidungstexte 1 Ob 543/87 Entscheidungstext OGH 13.05.1987 1 Ob 543/87 Veröff: ÖBA 1987,930 ... mehr lesen...
Norm: IPRG §31IPRG §32
Rechtssatz: Hängt die passive Klagslegitimation davon ab, nach welchem Recht zu beurteilen ist, wem die tatsächliche Verfügungsmacht über die strittige Liegenschaft zusteht, ist dies aber gemäß dem Belegenheitsstatut und nicht nach den allenfalls in Frage kommenden Erbstatut zu beurteilen. Entscheidungstexte 3 Ob 579/86 Entscheidungstext OGH 19.11.1986 3 Ob... mehr lesen...
Norm: IPRG §31
Rechtssatz: Auch nach den Bestimmungen des IPRG ist zwischen der dem "Belegenheitsstaut" des § 31 unterstehenden Beurteilung der Voraussetzungen und Wirkungen der sachenrechtlichen Rechtsänderung wie etwa Erwerb des Eigentums und dem Bestand des schuldrechtlichen Grundverhältnisses, des Titels zu unterscheiden, der gesondert nach dem einschlägigen Schuldstatut zu beurteilen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
In dem zwischen Annegret P und Edith-Maria S beim BG O zu E 643/82 anhängigen Fahrnisexekutionsverfahren wurden am 26. 5. 1982 ua. die PZ 1 bis 17, 19 bis 25, 28 bis 41, 43 bis 48 sowie 50 und 51 gepfändet. In den gegen die betreibende Partei am 6. 7. 1982 eingebrachten Exszindierungsklagen behaupten die Kläger, bei denen es sich um die Schwiegertochter und den Sohn der Verpflichteten handelt, daß sie Eigentümer der genannten Pfandgegenstände seien, und zwar der Kläger hinsichtlich ... mehr lesen...
Norm: IPRG §31
Rechtssatz: Nach österreichischem Recht ist nicht nur zur
Begründung: sondern auch zum Weiterbestehen des Pfandrechts und des Sicherungseigentums eine gewisse Publizität notwendig, die zum Schutz der Gläubigerordnung im Inland festgesetzt wurde und deren eigener Anwendungswille Beachtung verlangt. Entscheidungstexte 3 Ob 126/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 3 Ob 126/83... mehr lesen...
Norm: IPRG §31ZPO §502 Abs4 Z1 HIII6
Rechtssatz: Zu dem seit 01.01.1979 geltenden § 31 IPRG fehlt eine Rechtsprechung des OGH; eine Frage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO liegt daher vor (hier: Sicherungsübereignung). Entscheidungstexte 3 Ob 126/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 3 Ob 126/83 Veröff: JBl 1984,550; hiezu Rauscher JBl 1985,321 = EvBl 1984/118 S 465 = IPRax 1985,1... mehr lesen...
Norm: IPRG §31
Rechtssatz: Die Wirksamkeit des Sicherungsrechts hängt von der jeweiligen lex rei sitae ab, ist also nach einem Statutenwechsel der neuen Lageortsrecht ausgeliefert, und zwar sowohl mit heilender als auch mit vernichtender Wirkung. Der Fortbestand eines unter der Herrschaft des früheren Belegenheitsrechtes wirksam begründeten Sicherungsrechtes hängt daher nach Lageortswechsel des Sicherungsgutes allein von der Anerkennung durch n... mehr lesen...
Norm: EO §37 AeIPRG §31
Rechtssatz: In der BRD wirksam erworbenes Sicherungseigentum macht nach Verbringen der Gegenstände nach Österreich die Fahrnisexekution darauf nicht unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 126/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 3 Ob 126/83 Veröff: SZ 56/188 = JBl 1984,550 (zust. Schwimman; zust. Hoyer, JBl 1984,543) = IPRAX 1985,165 (Martiny 168) s. a. Rauscher J... mehr lesen...
Norm: IPRG §31
Rechtssatz: Der Grundsatz der Anerkennung im Ausland entstandener dinglicher Rechte gilt nicht ausnahmslos, insbesondere nicht bei besitzlosen Pfandrechten. Entscheidungstexte 3 Ob 126/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 3 Ob 126/83 Veröff: SZ 56/188 = EvBl 1984/118 S 465 = JBl 1984,550 (zustimmend Schwimann; zustimmend Hoyer, 543) = IPRax 1985,165 (Martiny, 168 siehe ... mehr lesen...
Norm: IPRG §31
Rechtssatz: Der Inhalt der dinglichen Rechte ist nach § 31 Abs 2 IPRG nach dem Recht des Staats zu beurteilen, in dem sich die Sachen befinden. Im Unterschied zum ersten Absatz der zitierten Gesetzesstelle wird hier nicht auf einen bestimmten Anknüpfungszeitpunkt abgestellt. Die Wirkungen des allenfalls nach dem Recht eines anderen Staats erworbenen dinglichen Rechts richten sich daher nach dem Recht des jeweiligen Lageortes. Gel... mehr lesen...