Norm
IPRG §31Rechtssatz
Hängt die passive Klagslegitimation davon ab, nach welchem Recht zu beurteilen ist, wem die tatsächliche Verfügungsmacht über die strittige Liegenschaft zusteht, ist dies aber gemäß dem Belegenheitsstatut und nicht nach den allenfalls in Frage kommenden Erbstatut zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0076724Dokumentnummer
JJR_19861119_OGH0002_0030OB00579_8600000_018