Norm
IPRG §31Rechtssatz
Die Anwendung einer ausländischen Rechtsordnung, die es dem ausländischen Käufer gestatten würde, die Rückstellung der Liegenschaft trotz Unwirksamkeit des Vertrages zu verweigern, ist mit dem Zweck der Vorschriften über den Ausländergrundverkehr unvereinbar. (Hier: Auch durch den Einwand der Sittenwidrigkeit und des Rechtsmißbrauches kann die Rückstellungsverpflichtung nicht abgewendet werden).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0066173Dokumentnummer
JJR_19871124_OGH0002_0020OB00658_8700000_002