Norm
IPRG §31Rechtssatz
Auch nach den Bestimmungen des IPRG ist zwischen der dem "Belegenheitsstaut" des § 31 unterstehenden Beurteilung der Voraussetzungen und Wirkungen der sachenrechtlichen Rechtsänderung wie etwa Erwerb des Eigentums und dem Bestand des schuldrechtlichen Grundverhältnisses, des Titels zu unterscheiden, der gesondert nach dem einschlägigen Schuldstatut zu beurteilen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0076777Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.07.2020