IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Mag. Schnabl über die Beschwerde der Frau B, geb. ***, StA.: Syrien, derzeit wohnhaft in ***, *** (Syrien), vertreten durch die A Rechtsanwalts-Kommanditpartnerschaft, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 10.08.2020, GZ. ***, mit dem der am 03.12.2019 gestellte Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung eines Erstaufenthaltstitels nach dem Nie... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.12.2020 Norm: NAG 2005 §8 Abs1 Z2NAG 2005 §11 Abs2NAG 2005 §11 Abs5NAG 2005 §46 Abs1 Z2IPRG §6IPRG §16 Abs2
Rechtssatz: Die Vorbehaltsklausel des § 6 IPR-Gesetz ist eine systemwidrige Ausnahme, sodass allgemein sparsamer Gebrauch dieser Bestimmung gefordert wird. Eine schlichte Unbilligkeit eines Ergebnisses rechtfertigt ebenso wenig wie der bloße Widerspruch zu zwingenden... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 02.12.2020 Norm: NAG 2005 §8 Abs1 Z2NAG 2005 §11 Abs2NAG 2005 §11 Abs5NAG 2005 §46 Abs1 Z2IPRG §6IPRG §16 Abs2
Rechtssatz: Ein Mietvertrag verschafft in der Regel einen Rechtsanspruch auf die gemietete Unterkunft und somit einen Rechtsanspruch iSd § 11 Abs 2 Z 2 NAG (vgl VwSlg 15.504A/2000). Generelle Mitbenützungsrechte an einer Wohnung aufgrund familienrechtlicher Titel rei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 02.12.2020 Norm: NAG 2005 §8 Abs1 Z2NAG 2005 §11 Abs2NAG 2005 §11 Abs5NAG 2005 §46 Abs1 Z2IPRG §6IPRG §16 Abs2
Rechtssatz: Der Inhalt der geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechtes iSd § 6 IPR-Gesetz lässt sich im Einzelnen nicht definieren und ist auch zeitlichen Veränderungen unterworfen. Verfassungsgrundsätze spielen jedenfalls eine tragende Rolle. Außerhalb d... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 02.12.2020 Norm: NAG 2005 §8 Abs1 Z2NAG 2005 §11 Abs2NAG 2005 §11 Abs5NAG 2005 §46 Abs1 Z2IPRG §6IPRG §16 Abs2
Rechtssatz: Die Behörde hat, wenn sie die Ortsüblichkeit (§ 11 Abs 2 Z 2 NAG) einer Wohnung in Zweifel zieht, Feststellungen über deren Beschaffenheit zu treffen und zu ermitteln und darzulegen, ob Inländer mit vergleichbarer Familienstruktur und sozialer Schichtung ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 02.12.2020 Norm: NAG 2005 §8 Abs1 Z2NAG 2005 §11 Abs2NAG 2005 §11 Abs5NAG 2005 §46 Abs1 Z2IPRG §6IPRG §16 Abs2
Rechtssatz: Es bestehen keine allgemein gültigen Grundsätze hinsichtlich Wohnungsgröße sowie Anzahl und Alter der Bewohner. Auch „beengte Wohnverhältnisse“ können ortsüblich (iSd § 11 Abs 2 Z 2 NAG) sein (vgl VwSlg 15.416A/2000). Schlagworte ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 02.12.2020 Norm: NAG 2005 §8 Abs1 Z2NAG 2005 §11 Abs2NAG 2005 §11 Abs5NAG 2005 §46 Abs1 Z2IPRG §6IPRG §16 Abs2
Rechtssatz: Die Prüfung, ob der Aufenthalt eines Fremden zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führen kann, ob also ausreichend Unterhaltsmittel zur Verfügung stehen, hat durch eine Prognose über die Erzielbarkeit ausreichender Mittel zu erfolgen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 7 Entscheidungsdatum 02.12.2020 Norm: NAG 2005 §8 Abs1 Z2NAG 2005 §11 Abs2NAG 2005 §11 Abs5NAG 2005 §46 Abs1 Z2IPRG §6IPRG §16 Abs2
Rechtssatz: Bei der Unterhaltsberechnung nach § 11 Abs 5 NAG ist bei einem gemeinsamen Haushalt unter Berücksichtigung der zu versorgenden Personen zu prüfen, ob das Haushaltsnettoeinkommen den „Haushaltsrichtsatz“ nach § 293 Abs 1 ASVG erreicht. Auf das Existenzmini... mehr lesen...
Rechtssatznummer 8 Entscheidungsdatum 02.12.2020 Norm: NAG 2005 §8 Abs1 Z2NAG 2005 §11 Abs2NAG 2005 §11 Abs5NAG 2005 §46 Abs1 Z2IPRG §6IPRG §16 Abs2
Rechtssatz: Das tatsächliche Haushaltsnettoeinkommen muss für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts als Fremder nicht nur gesichert sein, sondern darf auch nicht aus illegalen Quellen stammen (vgl VwGH 2008/22/0709). Maßgeblich ist dabei jenes Einkommen, das dann e... mehr lesen...
Rechtssatznummer 9 Entscheidungsdatum 02.12.2020 Norm: NAG 2005 §8 Abs1 Z2NAG 2005 §11 Abs2NAG 2005 §11 Abs5NAG 2005 §46 Abs1 Z2IPRG §6IPRG §16 Abs2
Rechtssatz: Für den Nachweis ausreichender eigener Unterhaltsmittel reicht es, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, der Fremde könnte im Falle einer Erteilung des beantragten Aufenthaltstitels einer näher konkretisierten Erwerbstätigkeit nachgehen und dam... mehr lesen...