Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
02.12.2020Norm
NAG 2005 §8 Abs1 Z2Rechtssatz
Der Inhalt der geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechtes iSd § 6 IPR-Gesetz lässt sich im Einzelnen nicht definieren und ist auch zeitlichen Veränderungen unterworfen. Verfassungsgrundsätze spielen jedenfalls eine tragende Rolle. Außerhalb der verfassungsrechtlich geschützten Grundwertungen zählen die Einehe, das Verbot der Kinderehe und des Ehezwanges, der Schutz des Kindeswohls im Kindschaftsrecht und das Verbot der Ausbeutung der wirtschaftlich und sozial schwächeren Partei zu den Grundwertungen des österreichischen Rechts (vgl OGH 4 Ob 199/00y; VfGH B99/12).
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus; Eheschließung; Grundwertungen; Familienangehöriger; ortsübliche Unterkunft; Familienrichtsatz;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1022.001.2020Zuletzt aktualisiert am
18.02.2021