Norm: AO §47
Rechtssatz: Die Ungültigkeit einer Sonderbegünstigung nach § 47 AO kann auch ohne Einwendung berücksichtigt werden. Die Anerkennung der früher zugesagten Sonderbegünstigung kann ohne erkennbaren neuen Rechtsgrund den unerlaubten Vertrag nicht gültig machen. Entscheidungstexte 3 Ob 807/36 Entscheidungstext OGH 06.10.1936 3 Ob 807/36 Veröff: SZ 18/164 ... mehr lesen...
Norm: AO §47
Rechtssatz: Es bildet eine nach § 47 AO unzulässige Sonderbegünstigung, wenn ein Gläubiger seine Zustimmung zum Ausgleich davon abhängig macht, daß ihm ein naher Verwandter des Ausgleichsschuldners eine größere Menge Waren abkauft. Entscheidungstexte 1 Ob 36/35 Entscheidungstext OGH 25.01.1935 1 Ob 36/35 Veröff: SZ 17/19 ... mehr lesen...
Norm: AO §47
Rechtssatz: In der Bestellung eines zahlungsfähigen Bürgen kann eine Sonderbegünstigung im Sinne des § 47 AO auch dann gelegen sein, wenn die Forderung gegen den Ausgleichsschuldner voll einbringlich ist. Entscheidungstexte 2 Ob 840/33 Entscheidungstext OGH 25.10.1933 2 Ob 840/33 Veröff: SZ 15/216 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIoABGB §1295AO §47KO §150
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 150 KO und § 47 AO sind auf außergerichtliche Ausgleiche grundsätzlich nicht anzuwenden: nur besondere Begleitumstände können solche Vereinbarungen als unsittlich erscheinen lassen. Entscheidungstexte 2 Ob 481/32 Entscheidungstext OGH 03.05.1932 2 Ob 481/32 Veröff: SZ 14/102 ... mehr lesen...
Norm: AO §47
Rechtssatz: Das Verbot der Sonderbegünstigung vom § 47 AO trifft auch die im § 43 Abs 6 AO bezeichneten Forderungen. Entscheidungstexte 2 Ob 594/31 Entscheidungstext OGH 25.06.1931 2 Ob 594/31 Veröff: SZ 13/154 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0052022 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AO §47
Rechtssatz: Sonderbegünstigung nach § 47 AO durch Koppelung einer Forderungsabtretung mit einer Interzession. Entscheidungstexte 1 Ob 198/31 Entscheidungstext OGH 17.03.1931 1 Ob 198/31 Veröff: SZ 13/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0052053 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1434AO §12AO §47
Rechtssatz: Die Befriedigung aus einem gemäß § 12 AO erloschenen Absonderungsrechte kann so weit zurückgefordert werden, als sie die Ausgleichsquote übersteigt. Eine Rückforderung noch nicht fälliger Raten der Ausgleichsquoten ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 587/29 Entscheidungstext OGH 10.07.1929 3 Ob 587/29 Veröff: SZ 11/156 ... mehr lesen...
Norm: AO §47
Rechtssatz: § 47 AO hat auch auf Rechtsgeschäfte über die ein Absonderungsrecht genießende Forderungen Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 1108/28 Entscheidungstext OGH 08.01.1929 1 Ob 1108/28 Veröff: 11/11 1 Ob 129/75 Entscheidungstext OGH 03.09.1975 1 Ob 129/75 Beisatz: Unzulässig ist die Zusicherung von ... mehr lesen...
Norm: AO §47
Rechtssatz: Auf die Berichtigung einer fälligen Schuld durch einen zahlungsunfähigen Schuldner findet § 47 AO nur dann Anwendung, wenn sie aus Anlaß eines Ausgleichsverfahrens oder im Zusammenhang mit einem bevorstehenden Ausgleichsverfahrens geschieht. Entscheidungstexte 2 Ob 820/27 Entscheidungstext OGH 06.09.1927 2 Ob 820/27 Veröff: SZ 9/237 ... mehr lesen...
Norm: AO §47
Rechtssatz: Die Ausstellung und Hingabe eines Wechsels durch den Ausgleichsbürgen an einen Ausgleichsgläubiger zur Sicherstellung der Ausgleichsquote ist eine nach § 47 AO unzulässige Sonderbegünstigung. Eine solche berechtigt zwar zur Rückforderung des hingegebenen Wechsels, läßt aber den Ausgleich und die in diesem festgesetzten Zahlungsverpflichtungen unberührt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AO §47KO §150 Abs5
Rechtssatz: Eine nach § 47 AO unzulässige Sonderbegünstigung liegt nur dann vor, wenn die betreffende Vereinbarung im Hinblick auf einen bevorstehenden gerichtlichen Ausgleich oder aus Anlass eines solchen getroffen wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 415/26 Entscheidungstext OGH 18.05.1926 1 Ob 415/26 Veröff: SZ 8/160 1 O... mehr lesen...
Norm: AO §47
Rechtssatz: Sonderbegünstigungen im Sinne des § 47 AO müssen nur objektiv geeignet sein, eine ungleichmäßige Behandlung der Gläubiger herbeizuführen. Auf eine besondere Absicht der Beteiligten kommt es nicht an. Es muß auch keine besonders nahe zeitliche Beziehung zwischen der Vereinbarung und der Einleitung des Ausgleichsverfahrens bestehen. Entscheidungstexte 3 Ob 606/25 ... mehr lesen...
Norm: AO §47
Rechtssatz: Zu § 47 AO. Entscheidungstexte 2 Ob 368/25 Entscheidungstext OGH 12.05.1925 2 Ob 368/25 Veröff: SZ 7/169 2 Ob 1141/27 Entscheidungstext OGH 01.12.1927 2 Ob 1141/27 Veröff: SZ 9/258 3 Ob 241/29 Entscheidungstext OGH 27.03.1929 3 Ob 241/29 Ver... mehr lesen...
Norm: AO §47
Rechtssatz: Was auf Grund einer nach § 47 AO unzulässigen Abmachung und auf Grund eines hierüber ergangenen Wechselzahlungsauftrages geleistet wurde, kann trotz Versäumung der Einwendungen gegen den Wechselzahlungsauftrag zurückgefordert werden. Entscheidungstexte 1 Ob 305/25 Entscheidungstext OGH 17.04.1925 1 Ob 305/25 Veröff: SZ 7/140 ... mehr lesen...
Norm: AO §47
Rechtssatz: § 47 AO erfaßt auch solche Vereinbarungen, die vor Eröffnung des Ausgleichsverfahrens geschlossen wurden. Entscheidungstexte 3 Ob 920/24 Entscheidungstext OGH 16.12.1924 3 Ob 920/24 Veröff: SZ 6/402 3 Ob 30/85 Entscheidungstext OGH 12.06.1985 3 Ob 30/85 Auch; Beisatz: Hier: Leistungen; Vereinb... mehr lesen...