Norm
AO §47Rechtssatz
Was auf Grund einer nach § 47 AO unzulässigen Abmachung und auf Grund eines hierüber ergangenen Wechselzahlungsauftrages geleistet wurde, kann trotz Versäumung der Einwendungen gegen den Wechselzahlungsauftrag zurückgefordert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0051921Dokumentnummer
JJR_19250417_OGH0002_0010OB00305_2500000_001