Norm: ABGB §879 BIIhAO §20bAO §20cAO §47ArbVG §120ArbVG §121 Z1
Rechtssatz: Ein im Zug eines Ausgleichsverfahrens abgeschlossener Vergleich, mit dem ein Mitglied des Betriebsrates gegen eine freiwillige Abfertigung auf seinen Bestandschutz verzichtet, ist weder sittenwidrig noch verstößt dieser Vergleich gegen § 47 AO. Entscheidungstexte 9 ObA 280/93 Entscheidungstext OGH 26.01.1994... mehr lesen...
Norm: AO §20bAO §20cAO §20dKO §25
Rechtssatz: Wenn dem Austritt nach § 25 KO eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Ausgleichsverfahren nach § 20 b Abs 2 und § 20 c Abs 2 AO vorangegangen ist, durch welche die fiktive Dauer des Dienstverhältnisses und damit die Höhe der infolge des Austritts gebührenden Kündigungsentschädigung bestimmt wird, kommt die Schadenersatzbestimmung des § 20 d AO nicht zur Anwendung. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AO §20bAO §20c
Rechtssatz: Kündigungen sind einseitige Auflösungserklärungen, die keiner Annahme bedürfen; sie sind in ihrer Wirksamkeit vom Willen des Gekündigten unabhängig. Es kann somit nicht zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs kommen, soweit die Ermächtigung zur Kündigung ohne vorherige Einvernahme der zu Kündigenden durch das Ausgleichsgericht erteilt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AO §20bAO §20cIESG §3 Abs3
Rechtssatz: Der Ausgleichsschuldner ist bei der Ausübung des begünstigten Kündigungsrechts nicht an die gesetzlichen Kündigungstermine gebunden. Daran hat sich auch durch die Einfügung des § 3 Abs 3 IESG durch die IESG - Novelle 1986 nichts geändert, da der Hinweis auf den Kündigungstermin nur für den Fall der Arbeitgeberkündigung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Bedeutung erlangen kann. ... mehr lesen...
Norm: AO §20b
Rechtssatz: Ein Beschluß nach § 20 b AO ist auch dann unanfechtbar, wenn die Ermächtigung zum Rücktritt nur "vorsorglich", dh für den Fall des aufrechten Bestandes eines strittigen Vertrages erteilt wird. Entscheidungstexte 8 Ob 7/90 Entscheidungstext OGH 28.06.1990 8 Ob 7/90 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AO §20bKO §21UrhG §32 Abs1
Rechtssatz: Im Falle des Rücktrittes des Masseverwalters wird der Vertrag nicht aufgehoben, es unterbleibt aber die (weitere) Erfüllung; darunter fallen auch Gewährleistungsansprüche. Eine Rückforderung (durch den Masseverwalter) wegen bereits erbrachter Leistungen ist nur im Rahmen einer Bereicherung des Vertragspartners möglich. Eine solche Bereicherung kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Wert der vom G... mehr lesen...
Norm: AO §20aAO §20bKO §21
Rechtssatz: Der auf die schon geleistete Zahlung entfallende Teil der Lieferschuld des Verkäufers (Ausgleichsschuldners) wird zur Ausgleichsschuld, wobei sich der Anspruch auf Lieferung gemäß § 14 Abs 1 AO in eine Geldschuld verwandelt. Die noch unbezahlte Teillieferung ist hingegen vom Ausgleichsschuldner gegen Entrichtung des restlichen Kaufpreises voll zu erbringen. Dies gilt sinngemäß auch für den Anschlußkonkurs.... mehr lesen...
Norm: AO §16AO §19AO §20bAO §20dKO §16KO §19KO §20 Abs3KO §21
Rechtssatz: Entgegen dem ungenauen Wortlaut des § 20 Abs 3 KO entstehen die gegen die Konkursmasse wirksamen Vertragsverhältnisse nach §§ 21 bis 25 KO nicht erst nach Konkurseröffnung. Es handelt sich vielmehr nur um andere Erscheinungsformen schon vorher existenter - wenn auch bedingter - Ansprüche, die auch ohne Vorschrift des § 20 Abs 3 KO aufrechenbar wären. Es bedarf daher bezüg... mehr lesen...
Norm: AO §16AO §20bAO §20d
Rechtssatz: War das Rechtsverhältnis, aus dem durch die Erfüllungsablehnung nach § 20 b AO Schadenersatzansprüche nach § 20 d AO entstanden, sind bei Eröffnung des Ausgleichsverfahrens bereits existent, so sind die diesbezüglichen Forderungen nur durch die Ausgleichseröffnung und wirksame Erfüllungsablehnung bedingt. Entscheidungstexte 5 Ob 307/77 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AO §16AO §20bAO §20d
Rechtssatz: Erlischt infolge Ablehnung der weiteren Erfüllung eines zweiseitigen Vertrages durch den Ausgleichsschuldner der Erfüllungsanspruch und tritt an seine Stelle ein Schadenersatzanspruch, handelt es sich um einen - gesetzlich - bedingten Anspruch im Sinne des § 16 AO. Der Anspruch auf Ersatz künftiger Schäden, ist sohin in diesem Umfange einem aufschiebend bedingten Recht gleichzuhalten. E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 A1AO §11AO §20bAO §21
Rechtssatz: Zur Frage der Rechte des Vorbehaltseigentümers im Ausgleich des Käufers. Entscheidungstexte 5 Ob 244/58 Entscheidungstext OGH 17.09.1958 5 Ob 244/58 8 Ob 279/66 Entscheidungstext OGH 18.10.1966 8 Ob 279/66 4 Ob 525/76 Entsc... mehr lesen...