Norm: AO §18AO §60 Abs2HGB §128KO §164 Abs2
Rechtssatz: Durch die Vorschrift des § 164 Abs 2 KO (vgl auch § 60 Abs 2 AO) wird die Haftung des Gesellschafters der OHG abweichend von sonstigen Mitschuldnern der Gesellschaftsschuld (§ 18 AO) durch Erfüllung des Zwangsausgleiches der Gesellschaft überhaupt aufgehoben. Die Rechtswirkungen des Gesellschaftsausgleiches kommen, wenn darin nichts anders bestimmt ist, einem jeden Gesellschafter gegenüber... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 GABGB §1358AO §18KO §18
Rechtssatz: Der Bürge kann, wenn er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Hauptschuldner geleistet hat, nicht mehr fordern, als was auf ihn und den Hauptgläubiger zusammen als Ausgleichsquote entfällt. Er kann daher nichts mehr fordern, wenn der Hauptgläubiger die Ausgleichsquote erhalten hat. Entscheidungstexte 1 Ob 742/78 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 GABGB §1358AO §18KO §18
Rechtssatz: Die Zahlung der Ausgleichsquote an den Hauptgläubiger hat für den Gemeinschuldner die Wirkung, daß er auch dem Bürgen als Rückgriffsgläubiger gegenüber befreit wird. Entscheidungstexte 1 Ob 742/78 Entscheidungstext OGH 22.11.1978 1 Ob 742/78 Veröff: RZ 1979/33 S 143 European Case... mehr lesen...
Norm: ABGB §894AO §18
Rechtssatz: Wird in Erfüllung eines Ausgleichs oder Zwangsausgleichs eine Schuld durch Quotenzahlung getilgt, für die nur zu einem Teil die Solidarverpflichtung eines Dritten besteht, so ist nur die auf diesem Teil entfallende Quote gegenüber dem nicht im Ausgleich befindlichen Solidarschuldner anzurechnen. Entscheidungstexte 3 Ob 188/73 Entscheidungstext OGH 23... mehr lesen...
Die beklagte Partei, "J. Textil KG. G. und Co.", hat den von der "Spinnerei u. Weberei J. G. u. Co." auf die Beklagte als Bezogene am 7. August 1965 ausgestellten Wechsel über die Wechselsumme von 23.195.15 DM, fällig am 12. Dezember 1965, angenommen. Der Wechsel wurde von der Ausstellerin an die klagende Partei indossiert. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt die klagende Partei von der Beklagten unter Bezugnahme auf den Wechsel schließlich die Bezahlung von 99.338.62 S samt Stufen... mehr lesen...
Norm: AO §18AO §614.EVHGB Art7 Nr12HGB §124
Rechtssatz: Art 7 Nr 12 der 4.EVHGB ist im Verhältnis zwischen zwei selbständigen, wenn auch aus denselben Gesellschaftern bestehenden (Kommanditgesellschaften) Gesellschaften nicht anzuwenden; hier gilt vielmehr § 18 AO. Entscheidungstexte 4 Ob 547/67 Entscheidungstext OGH 17.10.1967 4 Ob 547/67 Veröff: SZ 40/130 ... mehr lesen...
Norm: RAO §18
Rechtssatz: Daß ein Rechtsanwalt zur Einbringung einer Klage als Armenvertreter bestellt wurde, bedeutet noch nicht, daß er verpflichtet ist, eine aussichtslose Klage einzubringen. Entscheidungstexte Bkd 73/66 Entscheidungstext OGH 03.04.1967 Bkd 73/66 4 Ob 102/22m Entscheidungstext OGH 30.06.2022 4 Ob 102/22m Vgl; Beisa... mehr lesen...
Norm: AO §18AO §53
Rechtssatz: Umfang der Haftung des Ausgleichsbürgen (SZ 10/186). Entscheidungstexte 2 Ob 90/61 Entscheidungstext OGH 28.02.1961 2 Ob 90/61 Veröff: EvBl 1961/256 S 329 1 Ob 260/67 Entscheidungstext OGH 07.12.1967 1 Ob 260/67 Beisatz: Der Ausgleichsbürge haftet auch denjenigen Gläubigern, die ihre Ford... mehr lesen...
Norm: ABGB §894AO §18AO §48AVRAG §6KO §18KO §151
Rechtssatz: (Sachverhalt: A ersucht B, dem C ein Darlehen von 5.000,- Schilling zu geben, und verpflichtet sich als Mitschuldner; B gibt dem C - ohne Wissen des A - 10.000,- Schilling; C geht in Ausgleich; B meldet die 10.000,- Schilling an und erhält die 40 %ige Quote, also 4.000,- Schilling). Die Ausgleichszahlung ist je zur Hälfte auf die 5.000,- Schilling, für die A mithaftet, und auf die and... mehr lesen...
Norm: AO §10 Abs3AO §18
Rechtssatz: RG 29.1.1940, VIII 225/39 Der Fall der Hingabe von Kundenrimessen ist wie ein Fall eines Absonderungsrechts zu behandeln. § 18 AO kann auf den Ausgleichsgläubiger, der Kundenrimessen erhalten hat, nicht angewendet werden. Entscheidungstexte 8 RG 225/39 Entscheidungstext RG 29.01.1940 8 RG 225/39 Veröff: DREvBl 1940/146 ... mehr lesen...
Norm: AO §18
Rechtssatz: Bei Zahlung eines Teiles der Forderung durch den Bürgen nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens kann der Gläubiger dennoch die gesamte Forderung zum Ausgleich anmelden und die Leistung des Bürgen auf den Ausfall verrechnen. Entscheidungstexte 1 Ob 827/30 Entscheidungstext OGH 05.11.1930 1 Ob 827/30 Veröff: SZ 12/215 ... mehr lesen...