Norm
RAO §18Rechtssatz
Daß ein Rechtsanwalt zur Einbringung einer Klage als Armenvertreter bestellt wurde, bedeutet noch nicht, daß er verpflichtet ist, eine aussichtslose Klage einzubringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0072002Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2022