Der Beschwerdeführer steht als Gerichtsvollzieher in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid vom 12. Dezember 2003 wurde der Beschwerdeführer zum Oberlandesgericht Wien versetzt, wobei M (Bezirksgericht M) als Dienstort im Sinne der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133 (im Folgenden: RGV), bestimmt wurde. Das dem Beschwerdeführer zugewiesene Vollzugsgebiet umfasste die Bezirksgerichte M und St. P. Mit Verfügung des Präsidenten des Oberland... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956;RGV 1955 §13 Abs1;RGV 1955 §17;Vollzugs- und WegegebührenG 1975 §6 Abs1;VollzugsgebührenG 2003 §25 Abs1;VollzugsgebührenG 2003 §25 Abs2 Z2;VollzugsgebührenG 2003 §26;VollzugsgebührenG 2003 §4 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/12... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gerichtsvollzieher in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 12. Dezember 2003 wurde er als Gerichtsvollzieher an das Oberlandesgericht Wien versetzt, wobei als Dienstort im Sinne der Reisegebührenvorschrift das Bezirksgericht P bestimmt wurde. Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 20. Januar 2004 wurde der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956;RGV 1955 §13 Abs1;RGV 1955 §17;Vollzugs- und WegegebührenG 1975 §6 Abs1;VollzugsgebührenG 2003 §25 Abs1;VollzugsgebührenG 2003 §25 Abs2 Z2;VollzugsgebührenG 2003 §26;VollzugsgebührenG 2003 §4 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 25 Abs. 2 Z. 2 VollzugsgebührenG 2003 verweist... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor (L 1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere Technische Bundeslehranstalt X. In der Zeit vom 3. bis 7. Juli 1989 nahm der Beschwerdeführer an dem in Altmünster stattfindenden Seminar "Ingenieurverantwortung" des Pädagogischen Institutes des Bundes in Wien teil. Eine allgemeine dienstliche Verpflichtung zur Teilnahme an diesem Seminar bestand nicht. In der Ausschreibung dieser Veranstaltung v... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §13 Abs1;RGV 1955 §73;
Rechtssatz: Gem § 73 RGV wird nicht zwischen den Dienstklassen und Diensträngen der Beamten hinsichtlich der Zumutbarkeit der Unterbringung in Zweibettzimmern unterschieden. Die stillschweigende Annahme eines Zweibettzimmers zur alleinigen Benützung begründet jedenfalls die Verpflichtung zu der in der Ausschreibung der Veranstaltung bekannt... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §13 Abs1;RGV 1955 §13 Abs7;ZDG 1986 §27 Abs1;
Rechtssatz: § 27 Abs 1 ZDG enthält eine auf das "Wie" des Ersatzes eingeschränkte Verweisung auf die Bestimmungen des § 13 Abs 1 und 7 der RGV. Das bedeutet , dass bei Kosten bis zur Höhe der Nächtigungsgebühr die Pauschalregelung der RGV gilt und erst bei darüber hinausgehenden Kosten ein detaillierter... mehr lesen...