RS Vwgh 1991/3/18 90/12/0283

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Veröffentlicht am 18.03.1991
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §13 Abs1;
RGV 1955 §73;

Rechtssatz

Gem § 73 RGV wird nicht zwischen den Dienstklassen und Diensträngen der Beamten hinsichtlich der Zumutbarkeit der Unterbringung in Zweibettzimmern unterschieden. Die stillschweigende Annahme eines Zweibettzimmers zur alleinigen Benützung begründet jedenfalls die Verpflichtung zu der in der Ausschreibung der Veranstaltung bekanntgegebenen Tragung der Mehrkosten für die Aufzahlung auf ein Einzelzimmer.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120283.X01

Im RIS seit

18.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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