RS Vwgh 1988/10/18 88/11/0016

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

44 Zivildienst
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §13 Abs1;
RGV 1955 §13 Abs7;
ZDG 1986 §27 Abs1;

Rechtssatz

§ 27 Abs 1 ZDG enthält eine auf das "Wie" des Ersatzes eingeschränkte Verweisung auf die Bestimmungen des § 13 Abs 1 und 7 der RGV. Das bedeutet , dass bei Kosten bis zur Höhe der Nächtigungsgebühr die Pauschalregelung der RGV gilt und erst bei darüber hinausgehenden Kosten ein detaillierter Nachweis der tatsächlich unvermeidbaren Auslagen erforderlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110016.X02

Im RIS seit

05.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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