RS Vwgh 2006/4/26 2005/12/0064

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
63/02 Gehaltsgesetz
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

GehG 1956;
RGV 1955 §13 Abs1;
RGV 1955 §17;
Vollzugs- und WegegebührenG 1975 §6 Abs1;
VollzugsgebührenG 2003 §25 Abs1;
VollzugsgebührenG 2003 §25 Abs2 Z2;
VollzugsgebührenG 2003 §26;
VollzugsgebührenG 2003 §4 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/12/0065

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/09/0010 E 22. Februar 2006 RS 1 (hier: diese Frage kann hier auf sich beruhen)

Stammrechtssatz

§ 25 Abs. 2 Z. 2 VollzugsgebührenG 2003 verweist auf die Reisezulage im Sinne des § 13 Abs. 1 RGV 1955, die sowohl Tagesgebühr als auch Nächtigungsgebühr umfasst. Daher ist im Sinne des § 25 Abs. 1 VollzugsgebührenG 2003 ein weiter gehender Anspruch auf Tagesgebühr nicht gegeben. § 26 VollzugsgebührenG 2003 - diese Bestimmung ist als lex specialis zur RGV 1955 hier anzuwenden - bestimmt lediglich, dass - so die Erläuterungen zur Regierungsvorlage 50 Blg NR XXII. GP - auch im Falle der vorübergehenden Betrauung mit einem weiteren Vollzugsgebiet der Gerichtsvollzieher seinen Anspruch auf Reisegebühren für die An- und Abreise von seinem Dienstort zum Bezirksgericht, in welchem das zusätzliche Vollzugsgebiet liegt, "nicht verliert". Eine Grundlage für einen zusätzlichen Anspruch auf Tagesgebühr bietet diese Bestimmung nicht (ausführliche Begründung im E). [Hier: Die Ansprüche des Bf (Gerichtsvollziehers) im Zusammenhang mit seiner Dienstzuteilung sind somit im VollzugsgebührenG 2003 abschließend geregelt; ein Anspruch auf Tagesgebühr nach § 13 Abs. 1 RGV 1955 besteht im vorliegenden Fall nicht.]

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005120064.X01

Im RIS seit

31.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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