Der Beschwerdeführer steht als Polizeibeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Bundespolizeidirektion Wien zur Dienstleistung zugewiesen. Der Beschwerdeführer wurde am Landesgericht für Strafsachen Wien im Hinblick auf von ihm in Ausübung seines Exekutivdienstes getroffene Wahrnehmungen als Zeuge vernommen. Zu dieser Zeugeneinvernahme reiste der Beschwerdeführer von Oberrabenthan (ca. 149 Kilometer) an. Sein nach der Vernehmung geste... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §13;RGV 1955 §20 Abs1 Z2;RGV 1955 §43; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/17/0037 E 30. Juni 2006
Rechtssatz: Für Organe der Bundespolizeidirektion enthält § 43 RGV 1955 eine Sonderbestimmung. Danach begründen Dienstverrichtungen im Dienstort bei Beamten des Wachkörpers Bundespolizei und bei den rechtskundigen Beamten der Bundespolize... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Rechnungshof. Mit Reiserechnung vom 15. Mai 1990 beanspruchte der Beschwerdeführer unter anderem für die Nächtigung (Nacht vom 10. auf den 11. Mai 1990) laut Beleg des Hotels "XY", Salzburg den Betrag von S 470,-- Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, gemäß § 13 Abs. 7 RGV werde dem Beschwerdeführer für die Nachtunterkunf... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §13 Abs7;RGV 1955 §13;
Rechtssatz: Auch wenn im § 13 Abs 7 RGV durch die Verwendung der Begriffe "kann ... gewährt werden" der Eindruck einer Ermessensregel erweckt wird, handelt es sich dabei nicht um eine solche, weil das Behördenverhalten durch den Gesetzgeber sehr eingehend geregelt ist (Hinweis E 21.12.1973, 1133/73, VwSlg 8528 A/1973). Es ist daher ein mit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando Kärnten. Der Beschwerdeführer hatte nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens am 19. und 20. April 1989, damals als Beamter des Gendarmeriepostens B sowie als Bergführer und Stellvertreter des Leiters der Alpinen Einsatzgruppe Spittal/Drau, eine zweitägige Alpinpatrouille im Bereich des Gendarmeriepostens G durchzuführen. Für diese Alpinpa... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: B-VG Art7;RGV 1955 §13;RGV 1955 §39 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Die Gleichstellung von Alpinpatrouillen mit sonstigen Patrouillen im Sinne des § 39 Abs 1 RGV bei der pauschalen Abgeltung von Tagesgebühren ist schon im Hinblick auf die doch offenkundig eher geringe Kostendifferenzen nicht gleichheitswidrig. ... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §13;RGV 1955 §39 Abs1;
Rechtssatz: Tagesgebühr nach § 13 RGV ist ausgeschlossen, wenn es sich bei der Alpinpatrouille um eine Dienstverrichtung gehandelt hat, die unter die Sonderbestimmung des § 39 Abs 1 RGV fällt. Aus der Nichtnennung der "Alpinpatrouillen" im ersten Halbsatz des § 39 Abs 1 RGV ist weder abzuleiten, daß es sich bei den sogenannten "Alpinpatroui... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst des höheren militärtechnischen Dienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Prüf- und Versuchsanstalt für Pionier- und Bauwesen des Amtes für Wehrtechnik in X, die er leitet. Wohnhaft ist der Beschwerdeführer in Wien XXI. In der Zeit vom 7. bis 11. April 1986 fand - nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens unter dem Betreff: "zivile Fortbildung: ÖVQ-Lehrgänge durch WZ an der LVAk" e... mehr lesen...