Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Norm: UrhG §76cEG-RL 96/9/EG - Datenbankrichtlinie 31996L0009 Art7 Abs1
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob eine wesentliche Investition vorliegt, ist zwischen den (allein relevanten) Kosten der Beschaffung, Überprüfung und Darstellung des Datenbankinhalts und den nicht berücksichtigungsfähigen Kosten der Datenerzeugung als eine der Datenbankherstellung vorgeschaltete Tätigkeit zu unterscheiden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtssache war im Sicherungsverfahren bereits Gegenstand einer Entscheidung des erkennenden Senats; hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt wird auch auf den dort gefassten Beschluss (4 Ob 17/02g = SZ 2002/43 = ÖBl 2003, 46 [Dittrich, Barbist] = MR 2002, 298 [Walter] = ecolex 2002, 675 [Schanda] - EDV-Firmenbuch I.) verwiesen. Die Rechtssache war im Sicherungsverfahren bereits Gegenstand einer Entscheidung des erkennenden Senats; hinsicht... mehr lesen...
Norm: UrhG §76cUrhG §76d
Rechtssatz: Die Kosten für die laufende Aktualisierung des Firmenbuchs sind Kosten der Datensichtung, -auswertung und -darstellung mit dem (einzigen) Ziel, die jeweils aktuellen Daten in der Datenbank Firmenbuch bereitzustellen. Für das österreichische Firmenbuch besteht daher ein Schutzrecht nach § 76d UrhG. Entscheidungstexte 4 Ob 11/07g Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich (folgend kurz: Nebenintervenientin/NI) erstellte mit dem ADV-Firmenbuch und dem ADV-Grundbuch zwei Datenbanken. Anfang 1999 schrieb die NI die Vergabe einer Verrechnungsstelle öffentlich aus. Gegenstand der Ausschreibung war die Errichtung einer Transport-/Verrechnungsstelle, die zwischen "IT-Anwendungen", dem Auftraggeber und dem Kunden zwischengeschaltet werden sollte. Mit Schreiben vom 31. 3. 1999 erteilte die NI den Klägerinnen neben drei an... mehr lesen...
Begründung: Das von den mit Handelssachen betrauten Gerichtshöfen erster Instanz geführte Firmenbuch (§ 120 Abs 1 Z 1 JN) wurde von der klagenden Republik Österreich in den letzten Jahren unter Aufwendung hoher Inverstitionskosten von zunächst handschriftlicher Führung auf automationsunterstützte Datenverarbeitung (ADV) umgestellt (vgl § 28 Firmenbuchgesetz). Mit Schreiben vom 31. 3. 1999 erteilte die Klägerin nach vorausgegangener Ausschreibung fünf Unternehmen den Zuschlag zur ... mehr lesen...
Norm: UrhG §7UrhG §76c
Rechtssatz: § 7 UrhG ist auf das Leistungsschutzrecht gemäss §76c UrhG nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 17/02g Entscheidungstext OGH 09.04.2002 4 Ob 17/02g Veröff: SZ 2002/43 4 Ob 30/02v Entscheidungstext OGH 28.05.2002 4 Ob 30/02v Vgl auch; Beisatz: Die Aufzählung der ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin, Medieninhaberin und Herausgeberin der "Gelben Seiten", einem Verzeichnis aller erfassbaren Unternehmen Österreichs, die innerhalb jener Branche, in der sie tätig sind, mit Firma, Adresse, Telefon- und Telefaxnummer sowie weiterer Angaben angeführt werden. Die "Gelben Seiten" sind Bestandteil der 21 Regionalausgaben der Telefonbücher von Telekom Austria. Die Klägerin bietet sie auch im Internet unter "www.gelbeseiten.at" an. Für die Erstellu... mehr lesen...
Norm: EG-RL 96/9/EG - Datenbankrichlinie 31996L0009 Art7UrhG §76cUrhG §76d
Rechtssatz: Das in Art 7 der Richtlinie und in §§76c und 76d UrhG geregelte Schutzrecht ist ein neben dem Urheberrecht bestehendes und über dieses hinausgehendes Recht des Herstellers, die Entnahme und Weiterverwendung des gesamten Inhalts oder eines wesentlichen Bestandteils einer mit erheblichem Aufwand hergestellten Datenbank und die Weiterverwertung der erlangten Inf... mehr lesen...