Vgl auch; Beisatz: Die Aufzählung der in Art 9 der Datenbank-RL (96/9/EG vom 11. 3. 1996) genannten Schranken des Rechtes "sui generis" ist als abschließend anzusehen und demgemäß der Investitionsschutz für schlichte Datenbanken (auch) der öffentlichen Hand zu bejahen. - Österreichische Firmenbuch-Datenbank; so schon in 4 Ob 17/02g. (T1)