RS OGH 2001/11/27 4Ob252/01i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2001
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Norm

EG-RL 96/9/EG - Datenbankrichlinie 31996L0009 Art7
UrhG §76c
UrhG §76d

Rechtssatz

Das in Art 7 der Richtlinie und in §§76c und 76d UrhG geregelte Schutzrecht ist ein neben dem Urheberrecht bestehendes und über dieses hinausgehendes Recht des Herstellers, die Entnahme und Weiterverwendung des gesamten Inhalts oder eines wesentlichen Bestandteils einer mit erheblichem Aufwand hergestellten Datenbank und die Weiterverwertung der erlangten Information für gewerbliche Zwecke zu verhindern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116082

Dokumentnummer

JJR_20011127_OGH0002_0040OB00252_01I0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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