Norm: UrhG §41UrhG §77 ABs6
Rechtssatz: Der Briefschutz steht der Vorlage eines Briefes zu Beweiszwecken in einem gerichtlichen Verfahren nicht entgegen (9 ObA 269/93). Der Verfasser und der Empfänger eines Briefes können sich gegen die Vorlage nicht erfolgreich wehren, auch wenn der Beweisführer den Brief rechtswidrig erlangt hat. Entscheidungstexte 6 Ob 131/18k Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hans Peter H*****, vertreten durch Dr. Michael Krüger Rechtsanwalt GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei „Ö*****"-***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert ... mehr lesen...
Begründung: Die (Wider-)Klägerin ist Fotografin. Sie hat die aus Beilage ./H und weiter unten ersichtlichen Portraitfotos eines Mädchens im Kindergartenalter hergestellt. Einzig die Abbildung in der Mitte der zweiten Reihe (Foto Nr 5) stammt nicht von der Klägerin. Die Fotos werden von links oben beginnend mit den Nummern 1 bis 6 bezeichnet. Das Foto Nr 1 gestaltete die Klägerin in der Weise, dass sie eine Kopfneigung wählte, um das Gesicht schlanker erscheinen zu lassen. Die Lage... mehr lesen...
Norm: UrhG §41
Rechtssatz: Die Veröffentlichung eines Personenbildes als freie Werknutzung gemäß § 41 UrhG im Interesse der im Rahmen der öffentlichen Sicherheit wahrzunehmenden Strafrechtspflege setzt einen bestimmten ausdrücklichen Aufruf der Sicherheitsbehörden zur Bildnisveröffentlichung nicht voraus. Für die Veröffentlichung in freier Werknutzung genügt vielmehr, wenn bei den Sicherheitsbehörden Bildnisse zur Veröffentlichung aufliegen und... mehr lesen...
Norm: UrhG §41EG-RL 2001/29/EG - Info-Richtlinie 32001L0029 Art5 Abs3 lite
Rechtssatz: Mit der UrhG-Novelle 2003 ging eine inhaltliche Erweiterung des § 41 UrhG einher, indem die Beschränkung auf Beweiszwecke entfiel und die zulässige freie Werknutzung auf parlamentarische Verfahren ausgedehnt wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 170/07i Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 170/07i Ver... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass das Rekursgericht die Unterscheidung zwischen der Auffassung eines politisch verständigen Lesers und der eines nicht so qualifizierten Lesers zu Unrecht als nicht maßgeblich erachtet habe. Nach der Rechtsprechung der Mediengerichte sei nicht der Standpunkt irgendeines Durchschnittslesers, sondern der des politisch verständigen Lesers maßgebend. Die Grundsätze des Mediengesetzes seien bei gleichen Sachverhalten... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin der "N*****". Am 27. 9. 1997 erschien in der "N*****" unter der Überschrift "170.000 S herausgelockt, untergetaucht" und darunter fettgedruckt "Brauche Geld, um Superauto zu kaufen" nachstehender Bericht: "Um einen Mercedes 500 in Jugoslawien kaufen zu können, lockte ein 49-jähriger Beschäftigungsloser aus Kautzen (NÖ) einem Geschäftsmann 170.000 S heraus - und tauchte unter. Der Wiener sah sein Geld nie wieder. Jetzt fahnden Krimin... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bis zu seiner Pensionierung Informationsmanager. Im Frühjahr 1997 wurde er - kurzfristig - wegen des Verdachtes in Haft genommen, Verfasser der beiden letzten, an das "P*****" gerichteten sog. "nicht authentischen Bekennerschreiben" zu sein. Die Behörden ordneten diese Schreiben, welche auch keine Bekenntnisse zu den "Briefbombenanschlägen" enthalten, nicht der "Bajuwarischen Befreiungsarmee" zu. In der Nr 25/1997 der Zeitschrift "T*****", deren Eige... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine gesicherte Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes besteht bereits dann, wenn auch nur eine, aber ausführlich begründete, grundlegende Entscheidung vorliegt (s Kodek in Rechberger, ZPO § 502 Rz 3). Der erkennende Senat hat zu 4 Ob 184/97f unter umfassender Darstellung der bisherigen Rechtsprechung und der Lehrmeinungen entschieden, daß Wertungen des Medienrechtes jedenfalls dort, wo der gleiche Sachverhalt gerege... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin befindet seit 7.Juli 1996 in U-Haft, weil aufgrund einer anonymen Anzeige der Verdacht bestand, daß sie eines ihrer Adoptivkinder, nämlich die 23-jährige Maria, jahrelang mißhandelt und gequält hat. Mittlerweile wurde sie vom Landesgericht für Strafsachen Wien in erster Instanz - nicht rechtskräftig - mit Urteil vom 4.April 1997, ***** wegen des Verbrechens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 und 2, zweiter und dritter Fall StGB und des Vergehens de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Abgebildeten ist regelmäßig ein Interesse am Unterbleiben der Bildnisveröffentlichung im Sinne des § 78 UrhG zuzubilligen, wenn die Unschuldsvermutung in der in § 7b MedienG beschriebenen Weise verletzt wird. Dem Interesse des Abgebildeten steht aber das Verbreitungsinteresse desjenigen gegenüber, der das Bildnis veröffentlicht hat. Die Interessen beider sind gegeneinander abzuwägen (stRsp ua ÖBl 1996, 161 = MR 1996... mehr lesen...
Norm: MedienG §7aMedienG §7bUrhG §41UrhG §78
Rechtssatz: Auch ohne amtliche Veranlassung kann das Veröffentlichungsinteresse überwiegen, wenn der dem Polizeibericht entsprechende Aufruf um Hinweise an die Bevölkerung veröffentlicht wird und das Anliegen der Sicherheitsbehörde durch die Bildnisveröffentlichung wesentlich gefördert werden kann. Dass dabei kein Fahndungsfoto verwendet wird, kann solange nicht schaden, als das verwendete Lichtbild ... mehr lesen...
Norm: MedienG §7aUrhG §41UrhG §78
Rechtssatz: Nach § 7a MedG besteht (ua) bei Preisgabe der Identität des einer gerichtlich strafbaren Handlung Verdächtigen kein Entschädigungsanspruch, wenn die Veröffentlichung der Angaben zur Person amtlich veranlasst war, insbesondere für Zwecke der Strafrechtspflege oder der Sicherheitspolizei. Eine ähnliche Wertung liegt auch § 41 UrhG zugrunde. Im Sinne der Einheit der Rechtsordnung muss auch der Bildniss... mehr lesen...
Norm: UrhG §41
Rechtssatz: § 41 UrhG denkt nicht an Presseberichte. Entscheidungstexte 4 Ob 349/63 Entscheidungstext OGH 17.03.1964 4 Ob 349/63 Veröff: JBl 1964,423 4 Ob 170/07i Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 170/07i Vgl aber; Beisatz: § 41 UrhG ist nach seinem Zweck (teleologisch) auszulegen. Es war nicht die Absicht des... mehr lesen...