Begründung: Die minderjährige N***** und ihre Mutter sind polnische Staatsbürgerinnen. Die Minderjährige lebt bei ihrer Mutter in Wien. Am 13. 4. 2006 brachte sie beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft des V***** (eines kroatischen Staatsbürgers) gemäß § 163 Abs 1 ABGB ein; zugleich beantragte sie die Festsetzung des Unterhalts in Höhe von 192 EUR monatlich sowie die Gewährung von vorläufigem Unterhalt gemäß § 382a EO. Mit Beschluss vom 7... mehr lesen...
Begründung: Die minderjährige N***** und ihre Mutter sind polnische Staatsbürgerinnen. Die Minderjährige lebt bei ihrer Mutter in Wien. Am 13. 4. 2006 brachte sie beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft des V***** (eines kroatischen Staatsbürgers) gemäß § 163 Abs 1 ABGB ein; zugleich beantragte sie die Festsetzung des Unterhalts in Höhe von 192 EUR monatlich sowie die Gewährung von vorläufigem Unterhalt gemäß § 382a EO. Mit Beschluss vom 7... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die am 18. 3. 2007 geborene Melisa T***** ist die Tochter von Sabina T***** und Jasmin D*****. Die Minderjährige und ihre Mutter sind Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina und haben ihren Wohnsitz in Wien. Die Mutter bezieht Familienbeihilfe und seit Juli 2007 Kinderbetreuungsgeld. Ob sie einer Beschäftigung nachgeht, steht nicht fest. Das Rekursgericht hat dies verneint, das Erstgericht geht in der Rechtsbeurteilung hingegen von einer „Berufstätigkeit d... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die am 18. 3. 2007 geborene Melisa T***** ist die Tochter von Sabina T***** und Jasmin D*****. Die Minderjährige und ihre Mutter sind Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina und haben ihren Wohnsitz in Wien. Die Mutter bezieht Familienbeihilfe und seit Juli 2007 Kinderbetreuungsgeld. Ob sie einer Beschäftigung nachgeht, steht nicht fest. Das Rekursgericht hat dies verneint, das Erstgericht geht in der Rechtsbeurteilung hingegen von einer „Berufstätigkeit d... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die am 18. 3. 2007 geborene Melisa T***** ist die Tochter von Sabina T***** und Jasmin D*****. Die Minderjährige und ihre Mutter sind Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina und haben ihren Wohnsitz in Wien. Die Mutter bezieht Familienbeihilfe und seit Juli 2007 Kinderbetreuungsgeld. Ob sie einer Beschäftigung nachgeht, steht nicht fest. Das Rekursgericht hat dies verneint, das Erstgericht geht in der Rechtsbeurteilung hingegen von einer „Berufstätigkeit d... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die am 18. 3. 2007 geborene Melisa T***** ist die Tochter von Sabina T***** und Jasmin D*****. Die Minderjährige und ihre Mutter sind Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina und haben ihren Wohnsitz in Wien. Die Mutter bezieht Familienbeihilfe und seit Juli 2007 Kinderbetreuungsgeld. Ob sie einer Beschäftigung nachgeht, steht nicht fest. Das Rekursgericht hat dies verneint, das Erstgericht geht in der Rechtsbeurteilung hingegen von einer „Berufstätigkeit d... mehr lesen...
Begründung: Der in Berlin lebende Vater ist aufgrund des Beschlusses des Erstgerichts vom 11. 4. 2008 (ON U12) verpflichtet, seinen drei (mit der Mutter in Österreich lebenden) Kindern monatliche Unterhaltsbeiträge von 165 EUR, 165 EUR und 132 EUR zu leisten. Beide Elternteile und die Kinder sind Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina. Das Erstgericht wies den Antrag der Kinder vom 29. 6. 2009 (ON U14), ihnen Titelvorschüsse gemäß § 3 Z 2 UVG zu gewähren, mit der
Begründung: ... mehr lesen...
Begründung: Der in Berlin lebende Vater ist aufgrund des Beschlusses des Erstgerichts vom 11. 4. 2008 (ON U12) verpflichtet, seinen drei (mit der Mutter in Österreich lebenden) Kindern monatliche Unterhaltsbeiträge von 165 EUR, 165 EUR und 132 EUR zu leisten. Beide Elternteile und die Kinder sind Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina. Das Erstgericht wies den Antrag der Kinder vom 29. 6. 2009 (ON U14), ihnen Titelvorschüsse gemäß § 3 Z 2 UVG zu gewähren, mit der
Begründung: ... mehr lesen...
Begründung: Die am 22. 7. 1992 geborene Sabine H***** ist die Tochter von Hajnalka H***** und Roman S*****. Die Minderjährige und ihre Mutter sind jeweils österreichische und ungarische Staatsbürger. Sie leben in Ungarn, wo die Minderjährige die Schule besucht. Nach der Aktenlage war der Vater, der österreichischer Staatsbürger ist, in den Jahren 2000 bis 2002 in Österreich als Arbeitnehmer beschäftigt. Von November 2004 bis Mai 2006 befand er sich in einer Justizanstalt. Im Ansch... mehr lesen...
Begründung: Die am 22. 7. 1992 geborene Sabine H***** ist die Tochter von Hajnalka H***** und Roman S*****. Die Minderjährige und ihre Mutter sind jeweils österreichische und ungarische Staatsbürger. Sie leben in Ungarn, wo die Minderjährige die Schule besucht. Nach der Aktenlage war der Vater, der österreichischer Staatsbürger ist, in den Jahren 2000 bis 2002 in Österreich als Arbeitnehmer beschäftigt. Von November 2004 bis Mai 2006 befand er sich in einer Justizanstalt. Im Ansch... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und seine Eltern sind deutsche Staatsbürger. Die Mutter lebt mit dem Antragsteller in Österreich; der Vater wohnt in Deutschland und bezieht dort eine Unfallrente sowie Arbeitslosengeld. Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichts vom 16. 4. 2008, ON U2, wurde der Vater zu einer vorläufigen monatlichen Unterhaltsleistung von 105,40 EUR an den Antragsteller verpflichtet. Mit Beschluss vom 10. 6. 2008, ON U12, bewilligte das Erstgericht dem Antragsteller... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und seine Eltern sind deutsche Staatsbürger. Die Mutter lebt mit dem Antragsteller in Österreich; der Vater wohnt in Deutschland und bezieht dort eine Unfallrente sowie Arbeitslosengeld. Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichts vom 16. 4. 2008, ON U2, wurde der Vater zu einer vorläufigen monatlichen Unterhaltsleistung von 105,40 EUR an den Antragsteller verpflichtet. Mit Beschluss vom 10. 6. 2008, ON U12, bewilligte das Erstgericht dem Antragsteller... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. 8. 1993 geborene Franziska S***** und die am 6. 4. 1997 geborene Miriam S***** sind die Töchter von Beatrice S***** und Peter D*****. Die genannten Personen sind Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland. Die Kinder wohnen bei der Mutter in Österreich; der Vater ist in Deutschland wohnhaft und beschäftigt. Mit Beschlüssen je vom 29. 11. 2007 (ON U3 und U4) gewährte das Erstgericht den beiden Kindern auf die Geldunterhaltspflicht des Vaters Unterhaltsvors... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. 8. 1993 geborene Franziska S***** und die am 6. 4. 1997 geborene Miriam S***** sind die Töchter von Beatrice S***** und Peter D*****. Die genannten Personen sind Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland. Die Kinder wohnen bei der Mutter in Österreich; der Vater ist in Deutschland wohnhaft und beschäftigt. Mit Beschlüssen je vom 29. 11. 2007 (ON U3 und U4) gewährte das Erstgericht den beiden Kindern auf die Geldunterhaltspflicht des Vaters Unterhaltsvors... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und seine Eltern sind deutsche Staatsbürger. Die Mutter lebt mit dem Antragsteller in Österreich; der Vater wohnt in Deutschland und bezieht dort eine Unfallrente sowie Arbeitslosengeld. Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichts vom 16. 4. 2008, ON U2, wurde der Vater zu einer vorläufigen monatlichen Unterhaltsleistung von 105,40 EUR an den Antragsteller verpflichtet. Mit Beschluss vom 10. 6. 2008, ON U12, bewilligte das Erstgericht dem Antragsteller... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und seine Eltern sind deutsche Staatsbürger. Die Mutter lebt mit dem Antragsteller in Österreich; der Vater wohnt in Deutschland und bezieht dort eine Unfallrente sowie Arbeitslosengeld. Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichts vom 16. 4. 2008, ON U2, wurde der Vater zu einer vorläufigen monatlichen Unterhaltsleistung von 105,40 EUR an den Antragsteller verpflichtet. Mit Beschluss vom 10. 6. 2008, ON U12, bewilligte das Erstgericht dem Antragsteller... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. 8. 1993 geborene Franziska S***** und die am 6. 4. 1997 geborene Miriam S***** sind die Töchter von Beatrice S***** und Peter D*****. Die genannten Personen sind Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland. Die Kinder wohnen bei der Mutter in Österreich; der Vater ist in Deutschland wohnhaft und beschäftigt. Mit Beschlüssen je vom 29. 11. 2007 (ON U3 und U4) gewährte das Erstgericht den beiden Kindern auf die Geldunterhaltspflicht des Vaters Unterhaltsvors... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. 8. 1993 geborene Franziska S***** und die am 6. 4. 1997 geborene Miriam S***** sind die Töchter von Beatrice S***** und Peter D*****. Die genannten Personen sind Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland. Die Kinder wohnen bei der Mutter in Österreich; der Vater ist in Deutschland wohnhaft und beschäftigt. Mit Beschlüssen je vom 29. 11. 2007 (ON U3 und U4) gewährte das Erstgericht den beiden Kindern auf die Geldunterhaltspflicht des Vaters Unterhaltsvors... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. 12. 1992 geborene Viktoria D***** ist das Kind von Mag. Lyudmila G***** und Stefan D*****. Das Kind und seine Eltern sind bulgarische Staatsbürger. Die Minderjährige lebt bei ihrer Mutter in Österreich. Der Vater lebt und arbeitet in Bulgarien. Die Mutter bezieht Arbeitslosenunterstützung und ist in Österreich als Arbeitslose sozialversichert. Mit dem am 29. 9. 2008 beim Erstgericht eingelangten Antrag beantragte die Minderjährige die Gewährung von Unterhaltsvo... mehr lesen...
Begründung: Der am 27. 1. 1999 geborene Dorian I***** ist der Sohn von Joanna J***** und Marcin I*****. Er ist - ebenso wie seine Eltern - polnischer Staatsangehöriger und lebte (jedenfalls zum Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz) bei seiner Mutter in Österreich. Der Vater ist unbekannten Aufenthalts (vermutlich in Polen). Am 3. 9. 2008 beantragte das Kind die Gewährung von Titelvorschüssen gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von 69 EUR monatlich. Die Führung einer Exekution scheine... mehr lesen...
Begründung: Der am 27. 1. 1999 geborene Dorian I***** ist der Sohn von Joanna J***** und Marcin I*****. Er ist - ebenso wie seine Eltern - polnischer Staatsangehöriger und lebte (jedenfalls zum Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz) bei seiner Mutter in Österreich. Der Vater ist unbekannten Aufenthalts (vermutlich in Polen). Am 3. 9. 2008 beantragte das Kind die Gewährung von Titelvorschüssen gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von 69 EUR monatlich. Die Führung einer Exekution scheine... mehr lesen...
Begründung: Das Kind und dessen Mutter sind deutsche Staatsangehörige, beide leben in Österreich. Der Vater und Geldunterhaltsschuldner ist türkischer Staatsbürger, der in Deutschland lebt und - nach der Aktenlage - Arbeitslosengeld II nach dem SGB II bezieht. Er wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 25. 8. 2008 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 195 EUR ab 1. 6. 2008 verpflichtet. Das Erstgericht bewilligte dem Minderjährigen für die Zeit vom 1. 11. 2008 bis 31. 10. 2011... mehr lesen...
Begründung: Das Kind und dessen Mutter sind deutsche Staatsangehörige, beide leben in Österreich. Der Vater und Geldunterhaltsschuldner ist türkischer Staatsbürger, der in Deutschland lebt und - nach der Aktenlage - Arbeitslosengeld II nach dem SGB II bezieht. Er wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 25. 8. 2008 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 195 EUR ab 1. 6. 2008 verpflichtet. Das Erstgericht bewilligte dem Minderjährigen für die Zeit vom 1. 11. 2008 bis 31. 10. 2011... mehr lesen...
Begründung: Der am 3. 11. 2004 geborene Minderjährige ist das Kind von Justyna B***** und Danilo-Adolfo Mateo C*****. Der Minderjährige und seine Mutter sind deutsche Staatsbürger und leben im gemeinsamen Haushalt in Österreich; der Vater ist spanischer Staatsbürger und lebt in Spanien. Mit einstweiliger Verfügung vom 27. 6. 2007, 1 P 112/07b-U-2, verpflichtete das Erstgericht den Vater zur Zahlung eines vorläufigen Unterhalts von 105,40 EUR monatlich ab 15. 6. 2007. Mit Beschluss v... mehr lesen...
Begründung: Der am 3. 11. 2004 geborene Minderjährige ist das Kind von Justyna B***** und Danilo-Adolfo Mateo C*****. Der Minderjährige und seine Mutter sind deutsche Staatsbürger und leben im gemeinsamen Haushalt in Österreich; der Vater ist spanischer Staatsbürger und lebt in Spanien. Mit einstweiliger Verfügung vom 27. 6. 2007, 1 P 112/07b-U-2, verpflichtete das Erstgericht den Vater zur Zahlung eines vorläufigen Unterhalts von 105,40 EUR monatlich ab 15. 6. 2007. Mit Beschluss v... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. 12. 1992 geborene Viktoria D***** ist das Kind von Mag. Lyudmila G***** und Stefan D*****. Das Kind und seine Eltern sind bulgarische Staatsbürger. Die Minderjährige lebt bei ihrer Mutter in Österreich. Der Vater lebt und arbeitet in Bulgarien. Die Mutter bezieht Arbeitslosenunterstützung und ist in Österreich als Arbeitslose sozialversichert. Mit dem am 29. 9. 2008 beim Erstgericht eingelangten Antrag beantragte die Minderjährige die Gewährung von Unterhaltsvo... mehr lesen...
Begründung: Der am 27. 1. 1999 geborene Dorian I***** ist der Sohn von Joanna J***** und Marcin I*****. Er ist - ebenso wie seine Eltern - polnischer Staatsangehöriger und lebte (jedenfalls zum Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz) bei seiner Mutter in Österreich. Der Vater ist unbekannten Aufenthalts (vermutlich in Polen). Am 3. 9. 2008 beantragte das Kind die Gewährung von Titelvorschüssen gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von 69 EUR monatlich. Die Führung einer Exekution scheine... mehr lesen...
Begründung: Der am 27. 1. 1999 geborene Dorian I***** ist der Sohn von Joanna J***** und Marcin I*****. Er ist - ebenso wie seine Eltern - polnischer Staatsangehöriger und lebte (jedenfalls zum Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz) bei seiner Mutter in Österreich. Der Vater ist unbekannten Aufenthalts (vermutlich in Polen). Am 3. 9. 2008 beantragte das Kind die Gewährung von Titelvorschüssen gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von 69 EUR monatlich. Die Führung einer Exekution scheine... mehr lesen...
Begründung: Das Kind und dessen Mutter sind deutsche Staatsangehörige, beide leben in Österreich. Der Vater und Geldunterhaltsschuldner ist türkischer Staatsbürger, der in Deutschland lebt und - nach der Aktenlage - Arbeitslosengeld II nach dem SGB II bezieht. Er wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 25. 8. 2008 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 195 EUR ab 1. 6. 2008 verpflichtet. Das Erstgericht bewilligte dem Minderjährigen für die Zeit vom 1. 11. 2008 bis 31. 10. 2011... mehr lesen...
Begründung: Das Kind und dessen Mutter sind deutsche Staatsangehörige, beide leben in Österreich. Der Vater und Geldunterhaltsschuldner ist türkischer Staatsbürger, der in Deutschland lebt und - nach der Aktenlage - Arbeitslosengeld II nach dem SGB II bezieht. Er wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 25. 8. 2008 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 195 EUR ab 1. 6. 2008 verpflichtet. Das Erstgericht bewilligte dem Minderjährigen für die Zeit vom 1. 11. 2008 bis 31. 10. 2011... mehr lesen...