B e g r ü n d u n g : Die minderjährigen Zwillinge sind die außer der Ehe geborenen Kinder der Anna Maria H***** und des Peter M*****. Sie leben im Haushalt der Mutter. Der Vater war zuletzt aufgrund einer Entscheidung des Bezirksgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 23. 7. 2004 (rechtskräftig) zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von 200 EUR je Kind verpflichtet. Das Erstgericht bewilligte über Antrag des Jugendwohlfahrtsträgers mit Beschlüssen vom 18. 5. 2007 den Minderjährigen ge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den beiden Pflegebefohlenen mit Beschlüssen vom 18. 10. 1988 Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG, weil eine Exekution gegen den Vater als Unterhaltsschuldner aussichtslos erschien. Nachdem der Sohn von der Mutter zum nunmehr in Deutschland lebenden Vater übersiedelt war, wurde der ihm gewährte Unterhaltsvorschuss mit Beschluss vom 10. 3. 1997 eingestellt. Das Erstgericht bewilligte den beiden Pflegebefohlenen mit Beschlüssen vom 18. 10... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3UVG §15
Rechtssatz: Bei der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung eines über den Kindesunterhalt geschlossenen Vergleichs durch die Eltern handelt es sich nicht um einen Beschluss im Sinne des §15 Abs 1 UVG (Beschlüsse im Verfahren über die Gewährung von Vorschüssen), der auch vom Bund-durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts-angefochten werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §15UVG §19 Abs1UVG §20 Abs1 Z4
Rechtssatz: Dem durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vertretenen Bund ist ein Recht zum Antrag auf Einstellung von Unterhaltsvorschüssen nach § 20 Abs 1 Z 4 UVG zuzubilligen. Entscheidungstexte 1 Ob 364/98f Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 364/98f Veröff: SZ 72/50 10 O... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 20. Dezember 1988, ON 276, setzte das Erstgericht die der mj. Ilona Z*** mit Beschluß vom 5. Mai 1986, ON 210, bis 30. April 1989 gewährten monatlichen Unterhaltsvorschüsse von 2.000 S für die Zeit vom 1. Februar bis 31. März 1988 auf monatlich 1.120 S und für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober 1988 auf monatlich 1.030 S herab; zugleich ordnete es die Einbehaltung der zu Unrecht ausbezahlten Beträge in monatlichen Raten zu je 500 S an. Den dagegen von... mehr lesen...
Begründung: Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien beantragte, das Kind Erwin D*** geboren am 26.August 1968, das Bezirksjugendamt als gesetzlichen Vertreter des Kindes, die Mutter des Kindes und den Unterhaltsschuldner Erwin D*** gemäß § 22 Abs 1 UVG zur Bezahlung zu Unrecht gewährter Unterhaltsvorschüsse von S 3.900,-- zu verpflichten. Das Erstgericht verpflichtete den Unterhaltsschuldner und das Bezirksjugendamt für den 12.Bezirk zur ungeteilten Hand, dem Bund zu Handen des... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cAußStrG §9 B1UVG §15UVG §22
Rechtssatz: Dem Bezirksjugendamt kommt keine Rechtsmittellegitimation gegen den Beschluß zu, mit dem es zum Rückersatz zu Unrecht gewährter Vorschüsse nach § 22 Abs 1 UVG verpflichtet wurde, da die Zahlungspflicht immer nur die Gebietskörperschaft treffen kann, der das Bezirksjugendamt zuzurechnen ist. Durch die unrichtige Formulierung des Erstgerichtes wurde eine Rückersatzverpflichtung dieses Am... mehr lesen...
Norm: UVG §15
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbefugnis nach dem UVG ist in dessen § 15 umfassend geregelt. Entscheidungstexte 7 Ob 736/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 7 Ob 736/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0076548 Dokumentnummer JJR_19781123_OGH0002_0070OB00736_7800000_001... mehr lesen...
Norm: UVG §15
Rechtssatz: Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach dem UVG ist unabhängig davon ausgeschlossen, ob Gegenstand des Beschlusses des Rekursgerichtes eine Bemessung des Unterhaltes war oder nicht. Entscheidungstexte 7 Ob 736/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 7 Ob 736/78 6 Ob 566/79 Entscheidungstext OGH 04.04.19... mehr lesen...
Die Ehe des Peter und der Elfriede B, der Eltern der Minderjährigen Astrid und Alexander B, wurde mit Urteil des Kreisgerichtes L vom 14. April 1975, GZ 4 Cg 380/74-14, rechtskräftig aus dem Verschulden des Ehemannes geschieden. In dem vor dem Kreisgericht L abgeschlossenen, pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich gleichen Datums verpflichtete sich der eheliche Vater, für seine beiden Kinder Astrid und Alexander einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1500 S bzw. 1200 S einschließ... mehr lesen...
Norm: UVG §10UVG §15UVG §19UVG §22
Rechtssatz: Kein Revisionsrekurs gegen einen Beschluß über die im Zuge einer rückwirkenden Herabsetzung eines Unterhaltsvorschusses vorgenommene Einbehaltung zu Unrecht ausbezahlter Beträge. Entscheidungstexte 7 Ob 631/77 Entscheidungstext OGH 15.09.1977 7 Ob 631/77 Veröff: SZ 50/121 = EvBl 1978/77 S 212 ... mehr lesen...
Norm: UVG §9 ffUVG §10UVG §15UVG §19
Rechtssatz: Ein Beschluß über die Änderung eines Unterhaltsvorschusses nach § 19 UVG ist eine Entscheidung über die Gewährung von Vorschüssen im Sinne des § 10 UVG. Auf das Verfahren über die Änderung von Unterhaltsvorschüssen sind daher die Bestimmungen der §§ 9 ff UVG anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 631/77 Entscheidungstext OGH 15.09.1977 ... mehr lesen...