Die Beschwerdesache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Der Beschwerdeführer hat die Facharbeiterprüfung im Lehrberuf "Werkstoffprüfer (Physik)" bei der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Tirol abgelegt und am 13. Oktober 1970 die Reifeprüfung an der 9-klassigen Realschule mit Ausbildung in Metallurgie der P-Schule absolviert. Seit 1984 ist er als Abteilungsleiter im Bereich Metallurgie der T GmbH mit einem näher beschriebenen Tätigkeitsbereich beschäftigt. Mit dem hg. ... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §10;IngG 1990 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/26 90/04/0327 1 Stammrechtssatz Grundlage der Gleichwertigkeitsprüfung iSd § 4 IngG hat nicht der Vergleich irgendwelcher nur allgemein gefaßter Ausbildungsziele, sondern jener der konkret vermittelten Ausbildungsinhalte zu sein. Die Behörde hat daher in Erfüllung des in Rede ste... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. April 1996 wurde dem Ansuchen des Beschwerdeführers um die Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z. 4 Ingenieurgesetz 1990 nicht stattgegeben. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe die Reifeprüfung am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Berufstätige in Wien am 26. Jänner 1987 abgelegt ... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §10;IngG 1990 §4 Abs1 Z1;IngG 1990 §4 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/18 94/04/0159 2
(hier: Auch wenn in der Verordnung nach § 10 IngG 1990 eine
Lehranstalt für Vermessungstechniker nicht genannt wird, hat
die belangte Behörde darauf abzustellen, ob die absolvierte
Ausbildung in Ansehung der dadurch erworbenen fachlichen und
allgemeinen Kenntnis... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §10;IngG 1990 §4 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/22 93/04/0024 1 Stammrechtssatz Für die Beantwortung der Frage, ob eine Lehranstalt als höhere technische Lehranstalt iSd § 4 Abs 1 Z 1 IngG 1990 anzusehen ist, ist ihre Aufnahme in die Verordnung nach § 10 IngG 1990 entscheidend. Die Bestimmung jener Lehranstalten, die höhere... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers, ihm die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" zu verleihen, abgewiesen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, daß der Beschwerdeführer folgende Ausbildung und Tätigkeiten vorgebracht habe: Ablegung der Facharbeiterprüfung im Lehrberuf "Werkstoffprüfer (Physik)" bei der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Tirol, Ablegung der Reifeprüfung an der Plansee-Schule Reutte/Tirol, Privatrealgym... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §10;IngG 1990 §4 Abs1 Z1;IngG 1990 §4 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Eine Gleichwertigkeit iSd § 4 Abs 1 Z 4 IngG 1990 kann nur gegenüber einer solchen höheren technischen Lehranstalt iSd § 4 Abs 1 Z 1 IngG 1990 bestehen, die in die Verordnung nach § 10 IngG 1990 Aufnahme gefunden hat. Bei einer anderen Sicht würde die dem Verordnungsgeber vorbehaltene Bestim... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §10;IngG 1990 §4 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/22 93/04/0024 1 Stammrechtssatz Für die Beantwortung der Frage, ob eine Lehranstalt als höhere technische Lehranstalt iSd § 4 Abs 1 Z 1 IngG 1990 anzusehen ist, ist ihre Aufnahme in die Verordnung nach § 10 IngG 1990 entscheidend. Die Bestimmung jener Lehranstalten, die höhere... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers, ihm die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" zu verleihen, abgewiesen. Hiezu wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe durch die Vorlage von Urkunden bezüglich seiner Ausbildung die Absolvierung der (öffentlichen) Fachschule für Tischlerei und Raumgestaltung, die Ablegung der Meisterprüfung für das Tischlereigewerbe vor der Tiroler Handelskammer, die Ablegung der Reifeprüfung nach Absolvi... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §10;IngG 1990 §4 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für die Beantwortung der Frage, ob eine Lehranstalt als höhere technische Lehranstalt iSd § 4 Abs 1 Z 1 IngG 1990 anzusehen ist, ist ihre Aufnahme in die Verordnung nach § 10 IngG 1990 entscheidend. Die Bestimmung jener Lehranstalten, die höhere technische Lehranstalten gem § 4 Abs 1 Z 1 IngG 1990 sind, ist näml... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1973 §10;VStG §19;
Rechtssatz: Die Anführung, die unberechtigte Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" stelle den denkbar schwersten Verstoß gegen § 10 IngenieurG dar und der Unrechtsgehalt der Übertretung könne daher selbst bei Fehlen nachteiliger Folgen nicht als gering betrachtet werden, trägt den gesetzlich normierten St... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1973 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0311/80 E 28. Mai 1982 RS 1
(hier: deutsche Bezeichnung "Ingenieur VDI") Stammrechtssatz Die Standesbezeichnung "Ingenieur" führt nicht nur derjenige, der das Wort "Ingenieur" oder dessen Abkürzung "Ing" allein seinem Namen voranstellt, sondern auch derjenige, der diese Bezeichnung in Verbindung mit einem andere... mehr lesen...