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95/08 Sonstige Angelegenheiten der TechnikNorm
IngG 1973 §10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0311/80 E 28. Mai 1982 RS 1 (hier: deutsche Bezeichnung "Ingenieur VDI")Stammrechtssatz
Die Standesbezeichnung "Ingenieur" führt nicht nur derjenige, der das Wort "Ingenieur" oder dessen Abkürzung "Ing" allein seinem Namen voranstellt, sondern auch derjenige, der diese Bezeichnung in Verbindung mit einem anderen Wort oder einem sonstigen Zusatz seinem Namen beisetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040229.X02Im RIS seit
23.09.2005