Begründung: Die Kranke wurde am 11.Juni 1992 aufgrund einer Unterbringungsbescheinigung eines Gemeindearztes mit der Diagnose „chronischer Alkoholismus, Psychopathie, Antriebssteigerung“ von Gendarmeriebeamten in die NÖ. Landesnervenklinik Mauer gebracht. Nach Begutachtung durch zwei Fachärzte (Oberärzte) wurde sie mit der Diagnose „kritikarmes, antriebsgesteigertes Zustandsbild bei chronischem Alkoholismus und Fremd- und Selbstgefährdung“ gegen ihren Willen in der Anstalt unterge... mehr lesen...
Begründung: Am 18.Dezember 1992 teilte die Patientenanwaltschaft, Geschäftsstelle Niederösterreichische Landesnervenklinik West, dem Bezirksgericht Amstetten mit, daß die 79-jährige Maria K*****, die seit dem 9.August 1992 in der Landesnervenklinik Mauer aufhältig sei, als untergebracht anzusehen sei und regte ein Verfahren nach dem Unterbringungsgesetz an. Am 21.Dezember 1992 langte beim Bezirksgericht Amstetten eine Aufnahmeanzeige nach dem Unterbringungsgesetz ein. Als Aufnah... mehr lesen...
Begründung: Willibald S***** kam am 14.9.1992 in Begleitung seiner Lebensgefährtin Dragica P***** ins Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien Baumgartner Höhe. Er wurde dort in einen offenen Bereich aufgenommen. Willibald S***** war wegen massiven Alkoholmißbrauches desorientiert und verwirrt. Der Kranke fand sich auf der Station nicht zurecht und benötigte immer wieder Hilfe. Am 18.9.1992 um 22.00 Uhr wurde er in ein offenes Netzbett gelegt, weil er desorientiert im Schlafs... mehr lesen...
Begründung: Der 76jährige Kranke wurde im November 1992 von einem Regionalkrankenhaus wegen cerebrovasculärer Insuffizienz auf die Neurologische Abteilung einer Landesnervenklinik verlegt. Bei der Aufnahme in dieser Anstalt wurde ein Verwirrtheitszustand bei bestehender Hirnatrophie, Fremdaggressionen im Rahmen dieses Zustands sowie eine corticale und subcorticale Atrophie festgestellt. Bei der Erstanhörung am 1.12.1992 gab die beigezogene Oberärztin an, der Kranke leide an ausgep... mehr lesen...
Begründung: Der am 21.5.1932 geborene Franz L***** wurde am 14.3.1992 in den geschlossenen Bereich des Wagner-Jauregg-Krankenhauses Linz aufgenommen. Der Abteilungsleiter und ein weiterer Facharzt hielten die Voraussetzungen für eine Unterbringung ohne Verlangen mangels anderer Betreuungsmöglichkeiten wegen Vorliegens eines fortgeschrittenen dementiellen Syndroms sowie selbst- und fremdgefährdenden Verhaltens für gegeben. Am 19.3.1992 besprachen der Erstrichter, der Patientenanw... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehr 40 Jahre alte Patientin befindet sich seit dem Jahr 1960 ohne Unterbrechung in der stationären Behandlung des*****krankenhauses. Sie leidet an angeborenem Schwachsinn, zu dem noch eine fetale Gehirnschädigung hinzukommt. Ihr Zustand erfüllt das Bild einer erethischen Idiotie, die durch Beißen, Kratzen und Losgehen auf andere Patienten aber auch durch Selbstaggression gekennzeichnet ist. Es wurde daher eine Sicherung mit Gürtel und Schutzjacke angeordnet, ... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehr im 21.Lebensjahr stehende Patientin wurde während ihres 18. Lebensjahres aus einer Heimbetreuung in das Landes-Nervenkrankenhaus aufgenommen, in dem sie schon in den beiden vorangegangenen Jahren vorübergehend stationär behandelt worden war. Die Patientin befindet sich derzeit im dritten Jahr eines ununterbrochenen Krankenhausaufenthaltes. Sie leidet - vermutlich als Folge einer geburtstraumatischen oder frühkindlichen Schädigung - an schwersten Ausfall... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §15 Abs4MRK Art3 III6MRK Art13 IV2UbG §35, UbG §36UbG §37
Rechtssatz: Die vom Staat in den §§ 35 bis 37 UbG gewährten Rechtsschutzeinrichtungen sind im Lichte der Bestimmungen der Art 3 und 13 MRK dahin auszulegen, dass derjenige, der behauptet, in dem in Art 3 MRK festgelegten Recht auf Achtung der Menschenwürde verletzt zu sein, auch noch nach Beendigung der gegen ihn gesetzten Maßnahmen - im vorliegenden Fall auch noch nach Au... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte nach zwei im August und September 1991 für zulässig erklärten Unterbringungen (36 Ub 172/91 und 36 Ub 1919/91 je des Bezirksgerichtes *****) in der im vorliegenden Verfahren am 28. Oktober 1991 durchgeführten Erstanhörung die Unterbringung der Hermine M***** in der psychiatrischen Abteilung der Landesnervenklinik ***** (neuerlich) für vorläufig zulässig, nachdem diese am 24. Oktober 1991 nach einem Selbstmordversuch in die Klinik eingeliefert wor... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 16.12.1991 (ON 2) ist die Unterbringung der am 13.12.1991 gegen ihren Willen stationär in die psychiatrische Abteilung des LKH Klagenfurt aufgenommenen Hildegard K***** für vorläufig zulässig erklärt und die mündliche Verhandlung für den 30.12.1991 angeordnet worden. Als Ergebnis dieser mündlichen Verhandlung verkündete der Erstrichter in Anwesenheit der Patientin den Beschluß, daß deren Unterbringung mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 3 UbG u... mehr lesen...
Begründung: Die am ***** 1952 geborene Dr.Ursula M***** leidet seit mindestens 1971 an einer schizophrenen Psychose. Sie wurde am 4.5.1991 auf eigenes Verlangen zum 9. Mal in die ***** Landesnervenklinik G***** aufgenommen. Am 8.5.1991 entwendete sie ein Fahrrad vom Kinderhaus und wurde sodann am Mittelstreifen der Bundesstraße radfahrend und verwirrt auffällig von der Gendarmerie aufgegriffen und in die Anstalt zurückgebracht. Da nach den fachärztlichen Untersuchungen Grund für die... mehr lesen...
Begründung: Monika M***** hielt sich bereits mehrmals, zuletzt seit 8.2.1989 durchgehend aufgrund einer pflegschaftsbehördlichen Maßnahme im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien auf. Bei der - aufgrund der Übergangsbestimmung im § 45 Abs 2 UbG durchgeführten - Erstanhörung am 2.4.1991 erklärte das Erstgericht die Unterbringung der Kranken bis zur Entscheidung nach § 26 Abs 1 UbG vorläufig für zulässig und beraumte die mündliche Verhandlung für den 16.4.1991 an. Am Schluß der -... mehr lesen...
Begründung: Am 4.4.1991 wurde Johanna W***** über eigenes Verlangen in die Nö Landesnervenklinik Gugging aufgenommen. Bei der Aufnahme wurde ein manisch-dysphorisches Zustandsbild diagnostiziert. Dieser Aufnahme war ein Einschreiten des Pol Koat Wr.Neustadt im Zuge einer Auseinandersetzung zwischen Johanna W***** und den Angehörigen ihres geschiedenen Ehemannes, welche auch Gegenstand eines Strafverfahrens ist, vorausgegangen. Am 17.4.1991 verließ Johanna W***** - ohne Abmeldung -... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte die Unterbringung des Andreas D***** im Landesnervenkrankenhaus H***** (geschlossene Abteilung) für zulässig. Gleichzeitig sprach es aus, daß die Behandlung des Kranken mit Haldoldepot 100 mg in 14-tägigen Abständen zulässig sei, und stellte fest, daß es sich dabei um keine besondere Heilbehandlung nach § 36 UbG handle. Der Beschluß wurde nur hinsichtlich des Ausspruches über die ärztliche Behandlung angefochten und zwar von der Patientenanwält... mehr lesen...
Norm: ABGB §215HeimAufG §15 Abs4MRK Art5 Abs1 lite II4gMRK At5 Abs4 IV4aPersFrSchG Art2 Abs2 Z5PersFrSchG Art6 Abs1UbG allg
Rechtssatz: In Fällen, in denen mit Gerichtsbeschluss das Grundrecht des Menschen auf persönliche Freiheit (hier Art 5 Abs 1 lit e MRK beziehungsweise Art 2 Abs 2 Z 5 des B-VG vom 29.11.1988, BGBl 648, über den Schutz der persönlichen Freiheit) berührt wird, hat der davon in seinen Rechten Beeinträchtigte auch noch nach Au... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, daß die Unterbringung der Kranken Helene L***** im geschlossenen Bereich des Landesnervenkrankenhauses Hall i.T. für die Dauer von einem Monat ab dem Beginn der Unterbringung, also bis zum 5. 3. 1991, zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht wies mit dem angefochtenen Beschluß den dagegen erhobenen Rekurs der Kranken, vertreten durch den Patientenanwalt, zurück. Den ordentlichen Revisionsrekurs erklärte es... mehr lesen...