Begründung: Mit Beschluss vom 26. 11. 2002 wies der Vorsteher des Bezirksgerichtes Fünfhaus einen Ablehnungsantrag des Einschreiters gegen die in erster Instanz entscheidende Richterin als unbegründet zurück und verhängte gleichzeitig über den Ablehnungswerber wegen beleidigender Ausfälle gegen die Richterin "gemäß § 78 Abs 4 GOG" eine Ordnungsstrafe von EUR 1.250,-. Mit Beschluss vom 26. 11. 2002 wies der Vorsteher des Bezirksgerichtes Fünfhaus einen Ablehnungsantrag des Einschrei... mehr lesen...
Norm: GOG §85GOG §97StPO §16 AZPO §220
Rechtssatz: Gegen eine gemäß §§ 85 Abs 1, 97 GOG in Verbindung mit § 220 Abs 1 ZPO in einem Strafverfahren durch das Oberlandesgericht verhängte Ordnungsstrafe steht ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof nicht offen (EvBl 1957/337). Entscheidungstexte 14 Os 84/91 Entscheidungstext OGH 25.02.1992 14 Os 84/91 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 24.Juni 1991, AZ 16 Vr 1566/85, wurde über Dipl.Ing. Dr.techn. Wilhelm P***** (als Angeklagten in einer fortgesetzten Hauptverhandlung) gemäß § 235 StPO eine Ordnungsstrafe von 10.000 S verhängt, weil er in einem an das Kreisgericht und die Staatsanwaltschaft Wels gerichteten Schriftsatz vom 20.Juni 1991 (ON 1196 der Vr-Akten) grundlose Vorwürfe, insbesondere den Vorwurf der Anwendung von "Nazi- und Ostblockmethoden" erhoben hatte. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß verhängte das Oberlandesgericht Linz über den Beschwerdeführer gemäß §§ 85 Abs. 1, 97 GOG iVm § 220 Abs. 1 ZPO eine Ordnungsstrafe von 10.000 S, weil er in einem an dieses Gericht gerichteten Schriftsatz (enthaltend einen Ablehnungsantrag, eine Beschwerde gemäß § 15 StPO sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde) die dem Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzte. Die gegen diesen Beschluß gerichtete Beschwerde ist unzulässig.... mehr lesen...
Norm: GOG §85GOG §97StPO §233 ff
Rechtssatz: Die räumlich und zeitlich auf die gerichtliche Amtshandlung beschränkte Disziplinargewalt (Sitzungspolizei) des Vorsitzenden umfaßt nicht die Ahndung von ungebührlichen, beleidigenden oder respektwidrigen Ausdrucksweisen in Schriftsätzen (die in der Hauptverhandlung weder vorgetragen noch verlesen wurden). Bei Verletzung der dem Gerichte schuldigen Achtung durch beleidigende Ausfälle in schriftlichen... mehr lesen...
Gründe: Kurt R*** wurde mit dem (auch einen Freispruch seiner Gattin enthaltenden) bekämpften Urteil des (in bezug auf die Jahre 1974 bis einschließlich 1979 begangenen) Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 (iVm Abs. 3 lit. a und b) FinStrG schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Seiner dagegen erhobenen, auf § 281 Abs. 1 Z 3, 4, 5 und 9 lit. a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde kommt Berechtigung zu. Nicht stichhältig ist allerdin... mehr lesen...
Norm: GOG §85GOG §97StPO §235
Rechtssatz: § 2 lit b StG ist auch auf Ordnungsstrafen anzuwenden. Entscheidungstexte 13 Os 18/73 Entscheidungstext OGH 07.03.1973 13 Os 18/73 Veröff: EvBl 1973/245 S 497 = RZ 1973/176 S 173 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0059603 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: GOG §85 Abs1GOG §97StPO §235
Rechtssatz: Ein Ordnungsdelikt, das nach den Bestimmungen der StPO und des GOG der gerichtlichen Ahndung unterliegt, muß schuldhaft begangen werden. Entscheidungstexte 13 Os 18/73 Entscheidungstext OGH 07.03.1973 13 Os 18/73 Veröff: EvBl 1973/245 S 497 = RZ 1973/176 S 173 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: GOG §85GOG §97ZPO §220
Rechtssatz: Tritt ein Rechtsanwalt in eigener Sache als Partei (Beschuldigter) auf, darf die über ihn etwa zu verhängende Ordnungsstrafe 400,-- S nicht übersteigen. die höhere Höchstgrenze (dzt 800,-- S) darf nur gegenüber einem Rechtsanwalt angewendet werden, der als Prozeßbevollmächtigter (Rechtsbeistand der Partei im Sinne des § 108 StPO) auftritt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GOG §89 Abs2GOG §97Geo §61 Abs4Sta Geo §63 Abs1StPO §6 Abs4 BStPO §466 Abs1
Rechtssatz: Telephonische Rechtsmittelanmeldungen - auch durch den staatsanwaltlichen Funktionär - sind unzulässig und wirkungslos. Entscheidungstexte 11 Os 191/62 Entscheidungstext OGH 04.07.1962 11 Os 191/62 Veröff: EvBl 1962/466 S 582 13 Os 21/82 Entsche... mehr lesen...
Norm: GOG §78 Abs4GOG §85GOG §97
Rechtssatz: Zur Abgrenzung zwischen § 78 Abs 4 GOG und § 85 GOG. Entscheidungstexte 10 Os 46/62 Entscheidungstext OGH 30.01.1962 10 Os 46/62 Veröff: EvBl 1962/235 S 270 9 Ob 56/03f Entscheidungstext OGH 10.09.2003 9 Ob 56/03f Beisatz: Ordnungsstrafen nach § 78 Abs 4 GOG sind vom Vors... mehr lesen...
Norm: GOG §97StPO §108ZPO §220
Rechtssatz: Über einen Strafhäftling, der sich in Eingaben an die Justizbehörde ausfälliger Ausdrücke gegen das Gericht bedient, ist die Ordnungsstrafe, soweit sie vom Gericht verhängt wird, nach § 220 ZPO und nicht nach § 108 StPO auszumessen. Entscheidungstexte 6 Os 468/57 Entscheidungstext OGH 09.12.1957 6 Os 468/57 Veröff: EvBl 1958/83 S 130 ... mehr lesen...
Norm: GOG §85GOG §97StPO §15
Rechtssatz: Abhilfe gegen ungesetzliche oder willkürliche Ordnungsstrafen kann nur durch das OLG im Rahmen des ihm nach § 15 StPO zustehenden Aufsichtsrechtes geschaffen werden. Eine in diesem Sinne erhobene Beschwerde ist an keine Frist gebunden. Entscheidungstexte 5 Os 161/55 Entscheidungstext OGH 25.02.1955 5 Os 161/55 Veröff: JBl 1955,415 = SSt ... mehr lesen...