Der damals Dienst als Zeitsoldat leistende Beschwerdeführer meldete sich am 7. Juli 1993 freiwillig zur Leistung eines Wehrdienstes als Zeitsoldat in der Dauer von 24 Monaten. Diese Meldung wurde mit Bescheid des Militärkommandos Oberösterreich vom 17. September 1993 angenommen. Der Verpflichtungszeitraum für diesen Wehrdienst begann mit 1. Oktober 1993. Mit Bescheid des Militärkommandos Oberösterreich vom 19. Jänner 1994 wurde der Beschwerdeführer in Stattgebung des von ihm geste... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §6 Abs6;HGG 1992 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/27 95/11/0180 1 Stammrechtssatz Durch die Annahme einer weiteren Verpflichtungserklärung wird ein neues Verhältnis als Zeitsoldat begründet, welches wiederum für sich den Regelungen des § 6 HGG 1992 zu unterstellen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der damals Dienst als Zeitsoldat leistende Beschwerdeführer meldete sich am 11. April 1991 freiwillig zur Leistung eines Wehrdienstes als Zeitsoldat in der Dauer von 12 Jahren. Diese Meldung wurde mit Bescheid des Militärkommandos Steiermark vom 29. April 1991 angenommen. Der Verpflichtungszeitraum für diesen Wehrdienst begann mit 1. Juni 1992. Ab diesem Zeitpunkt bezog der Beschwerdeführer die ihm aufgrund der eingegangenen Verpflichtung zustehenden erhöhten Bezüge (Monatsprämie und ... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §6 Abs6;HGG 1992 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/27 95/11/0180 1
(Es ist daher unerheblich, daß der Verpflichtungszeitraum, für
den ein Erstattungsbetrag gem § 6 Abs 6 HGG 1992 vorgeschrieben
wird, unmittelbar an einen vorangehenden mehrjährigen
Verpflichtungszeitraum als Zeitsoldat anschließt). Stammrechtssatz Durch die Annahme einer weiteren Verpflic... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (deren Behandlung dieser mit Beschluß vom 28. Februar 1995, B 2847/94, abgelehnt und die er dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten hat), der an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde und den angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat sich am 31. Juli 1991 zur Leistung eines Wehrdienstes als Zeitsoldat in der Dauer von 36 Monaten freiwillig gemeldet. Diese Meldung wurde mit Besche... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §6 Abs6;HGG 1992 §6;
Rechtssatz: Durch die Annahme einer weiteren Verpflichtungserklärung wird ein neues Verhältnis als Zeitsoldat begründet, welches wiederum für sich den Regelungen des § 6 HGG 1992 zu unterstellen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995110180.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...