RS Vwgh 1996/2/22 95/11/0181

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Veröffentlicht am 22.02.1996
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1992 §6 Abs6;
HGG 1992 §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/06/27 95/11/0180 1

Stammrechtssatz

Durch die Annahme einer weiteren Verpflichtungserklärung wird ein neues Verhältnis als Zeitsoldat begründet, welches wiederum für sich den Regelungen des § 6 HGG 1992 zu unterstellen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110181.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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