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43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1992 §6 Abs6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/06/27 95/11/0180 1Stammrechtssatz
Durch die Annahme einer weiteren Verpflichtungserklärung wird ein neues Verhältnis als Zeitsoldat begründet, welches wiederum für sich den Regelungen des § 6 HGG 1992 zu unterstellen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110181.X02Im RIS seit
20.11.2000