Index
43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1992 §6 Abs6;Rechtssatz
Durch die Annahme einer weiteren Verpflichtungserklärung wird ein neues Verhältnis als Zeitsoldat begründet, welches wiederum für sich den Regelungen des § 6 HGG 1992 zu unterstellen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995110180.X01Im RIS seit
20.11.2000