Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach stRsp (Nachweise ua bei Bernat in Schwimann ABGB2 Rz 15 zu § 82 EheG; RIS-Justiz RS0058382 und RS0058398) unterliegt der Aufteilung nach § 81 EheG auch eine von einem Ehegatten in die Ehe eingebrachte, von Todes wegen erworbene oder ihm von einem Dritten geschenkte Ehewohnung, sofern ein Ehegatte auf deren Weiterbenützung zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist. Es liegt hier eine "Ausnahme von der Au... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 C4ABGB §97EheG §88 Abs2
Rechtssatz: Der Anspruch des wohnungsbedürftigen geschiedenen Ehegatten gegen den verfügungsberechtigten Ehegatten auf Zurverfügungstellung der früheren Ehewohnung ist in der Regel zwar ein familienrechtlicher Anspruch eigener Art. Davon ist aber die in § 88 Abs 2 EheG vorgesehene Verpflichtung zur Zahlung eines Benützungsentgeltes für die einem Ehegatten überlassene Wohnung zu unterscheiden. Die Auferl... mehr lesen...
Norm: EheG §88 Abs2
Rechtssatz: Der erste Satz des § 88 Abs 2 EheG ist nicht auf die Fälle einzuschränken, in denen die erforderliche Zustimmung des Dienstgebers vorliegt und bloß keine Einigung über das neue Entgelt zustande kam, sondern ebenso anzuwenden, wenn eine im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis vergebene Ehewohnung dem geschiedenen Ehegatten zugewiesen wird, der nicht Dienstnehmer ist. Auch in diesem Fall soll dem Dienstgeber wenig... mehr lesen...
Begründung: Im Sinne der zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner während des Verfahrens erfolgten Einigung hat das Erstgericht unter Punkt 3. und 4. seines Beschlusses ON 7 die Zuteilung des Hausrates und Rückzahlung eines offenen Darlehensbetrages geregelt und unter Punkt 1. und 2. der Entscheidung ausgesprochen, daß auf Grund der vom Antragsgegner erklärten Zustimmung die Antragstellerin an dessen Stelle in das zwischen ihm als Mieter und der B*** Gemeinnützige Wohnun... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahre 1953 geschlossene Ehe der Parteien, der drei Kinder entstammen, wurde mit Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 10. 2. 1982 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Der Antragsgegner war seit 1931 Angestellter der Schuhfabrik K***** AG, von der er seit 1953 eine im 3. Stock des Hauses W***** gelegene Dienstwohnung zur Verfügung gestellt erhielt. Im Laufe der folgenden Jahre baute er das Dachgeschoss des Hauses aus und standen ihm... mehr lesen...
Norm: EheG §88 Abs2
Rechtssatz: Der Dienstgeber kann zu einer Zustimmung vom Gericht nicht verhalten werden. Da aber für eine Bereitschaft dazu die Kenntnis der voraussichtlichen Höhe des für den Fall einer Zuweisung der Wohnung (bzw des begehrten Wohnungsteiles) festzusetzenden Benützungsentgeltes mitentscheidend sein könnte, kann es angezeigt sein, mit den Beteiligten auch die Frage der Höhe des ortsüblichen Entgelts zu erörtern, das für Wohn... mehr lesen...
Norm: EheG §88 Abs2MRG §30 Abs2 Z10MRG §30 Abs2 Z13
Rechtssatz: Sind die Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag betreffend die Ehewohnung durch rechtskräftigen Gerichtsbeschluß auf die ehemaligen Ehegattin übertragen worden, dann kann deren "Bahnfremdheit" allein nicht zum Anlaß einer Kündigung dieses Rechtsverhältnisses genommen werden. Die kündigende Partei (ÖBB) kann sich bei dieser Sachlage weder auf den vertraglich vereinbarten Kündi... mehr lesen...
Norm: EheG §88 Abs2
Rechtssatz: Für die Festsetzung eines angemessenen Benützungsentgeltes ist nur die Höhe des ortsüblichen Zinses maßgebend. Billigkeitsgrundsätze können nicht berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 528/81 Entscheidungstext OGH 06.10.1982 2 Ob 528/81 Veröff: MietSlg 33531 2 Ob 507/86 Entscheidungstext... mehr lesen...