Begründung: Rechtliche Beurteilung War die Zweitantragsgegnerin bei Erwerb der dem Erstantragsgegner als ehemaligen Ehegatten der Antragstellerin gehörigen Hauses, in dem sich die verfahrensgegenständliche Ehewohnung befindet, schlechtgläubig, kann dies nach der von der Antragstellerin im außerordentlichen Revisionsrekurs angeführten ständigen Rechtsprechung Schadenersatzansprüche auch durch Naturalrestitution gegen den Erwerber begründen (RIS-Justiz RS0... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. 7. 1993 zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS G***** vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch des Verschuldens des Antragsgegners gemäß § 61 Abs 3 EheG geschieden. Die am 31. 7. 1993 zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS G***** vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a gemäß Paragraph 55... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 1987 verheiratet. Die Ehe ist aufrecht. Ihr entstammen vier Kinder im Alter zwischen zehn und vier Jahren. Die Klägerin bewohnt gemeinsam mit diesen vier Kindern eine Genossenschaftswohnung in Wien, die 127,53 m2 groß ist und zu der eine Terrasse im Ausmaß von 11,5 m2 und eine Gartenfläche von 125,72 m2 gehören. Diese von den Ehegatten ursprünglich gemeinsam benützte Wohnung mietete der Beklagte von einer Wohnbaugenossenschaft mit Vertrag vom 7. ... mehr lesen...
Begründung: Die am 18.1.1975 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit dem am 15.6.1981 in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 21.5.1981, 4 Cg 344/80, aus dem alleinigen Verschulden des Mannes geschieden. Durch die Eheschließung war der am 9.1.1975 geborene gemeinsame Sohn Michael legitimiert worden; die Frau brachte zwei Töchter aus erster Ehe in ihre zweite Ehe mit. Der Mann ist alleiniger Hauptmieter der Ehewohnung (Gemeindewohnung) in Leoben, F*****gasse *... mehr lesen...
Norm: EheG §86 Abs2
Rechtssatz: Das Eigentum oder Miteigentum eines Dritten am Gebrauchvermögen schließt die Zuteilung als Eigentum an einen der Ehegatten aus. Auch die Übertragung von Rechten daran kann nur mit Zustimmung des Dritten erfolgen. Entscheidungstexte 2 Ob 501/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 2 Ob 501/88 1 Ob 1713/95 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 10.12.1984 wurde die Ehe zwischen der Klägerin Santina H*** und Franz H*** rechtskräftig geschieden. Am 2.4.1985 stellte die Klägerin in einem Verfahren gemäß §§ 81 ff EheG unter anderem den Antrag, ihr das Mietrecht an der ehelichen Wohnung in Mühlbach, Schmölz 78 "zuzusprechen". Franz H*** widersprach diesem Antrag; bei der von der Antragstellerin bezeichneten Wohnung handle es sich nicht um die Ehewohnung; diese Wohnung se... mehr lesen...
Begründung: Die am 9. Mai 1970 geschlossene Ehe der Streitteile, der zwei noch minderjährige Kinder entstammen, wurde am 31. Oktober 1985 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten den beiden ehelichen Kindern gegenüber stehen der Antragstellerin zu. Die Antragstellerin begehrt die Übertragung der im gemeinsamen Eigentum der Parteien stehenden Liegenschaft EZ 440 II KG Telfens mit dem Haus Vomperbach 300 in ihr Alleineigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Erich N*** war mit der Beklagten verheiratet. Er war Eigentümer von 67/1739-Anteilen an der Liegenschaft EZ 1037 KG Lend, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr.13 im Hause Kalvarienberggasse 89 untrennbar verbunden ist. Mit Kaufvertrag vom 26.5.1983 verkaufte Erich N*** die Eigentumswohnung um S 350.000 der Klägerin, deren Eigentumsrecht grundbücherlich einverleibt wurde. Die Beklagte bewohnt die aus drei Zimmern und Nebenräumen bestehende Eigentums... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf7eEheG §83 ffEheG §86 Abs2
Rechtssatz: Der einem Ehegatten nach der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe zustehende Aufteilungsanspruch genießt den gleichen Schutz gegen Beeinträchtigungen durch Dritte wie jedes andere Forderungsrecht. Liegt eine solche Verletzung des Aufteilungsanspruches eines Ehegatten vor, werden auch, unbeschadet des formellen Eigentums des Dritten, Rechte und Pflichten durch den Außerstre... mehr lesen...
Norm: EheG §86 Abs2
Rechtssatz: In sinngemäßer Anwendung des § 86 Abs 2 EheG kann eine Übertragung von Rechten und Pflichten, die sich auf Sachen beziehen, die wegen des Konkurses der Verfügungsmacht des Gemeinschuldners entzogen sind, mit Zustimmung des Masseverwalters und des Konkursgerichtes angeordnet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 685/82 Entscheidungstext OGH 16.02.1983 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §86 Abs2EheG §87
Rechtssatz: Das Gericht kann dem Dritten gegenüber nur die Person des Berechtigten verändern, nicht aber ein bisher noch nicht bestandenes Rechtsverhältnis neu begründen. Entscheidungstexte 1 Ob 715/80 Entscheidungstext OGH 26.11.1980 1 Ob 715/80 Veröff: JBl 1982,212 6 Ob 808/81 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...