Entscheidungen zu § 27 EheG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 301-303 von 303

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 89/01/0276

Mit Eingabe vom 9. März 1988 stellte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde den Antrag festzustellen, daß ihr Familienname "D" und nicht "N" laute. Diesen Antrag begründete die Beschwerdeführerin damit, daß sie nach Scheidung ihrer Ehe (1985) mit einem österreichischen Staatsbürger weiterhin den Ehenamen "D" geführt, dann aber am 10. Mai 1987 in einem Rechtsanwaltbüro in Ägypten einen Ehevertrag mit N, der moslemischen Glaubens sei, geschlossen habe. Die Beschwerdeführerin, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 89/01/0276

Index: 20/02 Familienrecht20/09 Internationales Privatrecht74/03 Sonstige Angelegenheiten der Kirchen undReligionsgemeinschaften
Norm: CIC 1983;EheG;IPRG §17;IPRG §6;
Rechtssatz: Aus (hier schon über einen erheblichen Zeitraum) nicht mehr in Kraft stehenden gesetzlichen Vorschriften hier: das bis 1938 bestandene kanonische Ehehindernis der Religionsverschiedenheit kann kein Rückschluß auf die nunmehrigen Grundwert... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1989/6/28 88/01/0324

Index: 19/05 Menschenrechte20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: EheG §27;FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z6 idF 1987/575;MRK Art8 Abs2;
Rechtssatz: Auch wenn eine Ehe (zw. Ausländer und Inländerin) nicht ihrem Wesen entsprechend geführt wird, kann dies nicht zur
Begründung: eines Aufenthaltsverbotes herangezogen werden, weil eine vor einem österreichischen Standesbeamten geschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1989

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