Norm: ABGB §33ABGB §142 B4. DVEheG §10EGJN ArtX
Rechtssatz: Bei Doppelstaatsbürgerschaft ist zu prüfen, ob eine der Staatsbürgerschaften diejenige des Forums ist oder ob es sich um zwei ausländische Staatsbürgerschaften handelt. Im ersteren Fall ist ausschließlich die Staatsangehörigkeit des Forums zu berücksichtigen. Zu einer Entscheidung darüber, wem die Pflege und Erziehung eines Kindes aus geschiedener Ehe mit österreichischer Staatsbürge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b4.DVEheG §10
Rechtssatz: Eine offenbare Gesetzwidrigkeit im Sinne des § 16 AußStrG liegt dann vor, wenn gegen die Bestimmung des § 10 der 4.DVEheG Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und einem ehelichen Kind nach den österreichischen Gesetzen und nicht nach dem Heimatrecht des ausländischen Vaters beurteilt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 77/65 Entscheidungste... mehr lesen...
Die mj. Isaf M. ist die eheliche Tochter der syrischen Staatsangehörigen Adnan K. und der österreichischen Staatsangehörigen Helga M., deren Ehe mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS. Wien aus dem Verschulden beider Ehegatten geschieden wurde. Auf Antrag der Mutter der Minderjährigen hat der Erstrichter hinsichtlich der Minderjährigen gemäß § 14 der 4. DVEheG. ein Pflegschaftsverfahren eingeleitet, die Minderjährige in Pflege und Erziehung der Mutter übertragen, diese zur besondere... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §10
Rechtssatz: Ausländische Normen sind gemäß § 10 der 4.DVEheG nur bei Prüfung materiellrechtlicher Fragen anzuwenden; im Verfahren gelten die österreichischen Bestimmungen (ähnlich bereits EvBl 1955/101). Entscheidungstexte 5 Ob 174/64 Entscheidungstext OGH 14.07.1964 5 Ob 174/64 Veröff: ZfRV 1968,50 (mit Glosse von Zacherl) ... mehr lesen...
Nach den Feststellungen der Untergerichte wurde der mj. Kläger am 29. März 1945 in A. in Mecklenburg außer der Ehe geboren; er hatte im Zeitpunkt der Einbringung der vorliegenden Klage, d. i. am 18. April 1961, bereits sein 16. Lebensjahr überschritten. Der Kläger und seine außereheliche Mutter haben ihren ständigen Wohnsitz in A. in Mecklenburg, DDR., und sind Staatsbürger der DDR. Der Beklagte ist der außereheliche Vater des Klägers. Mit der vorliegenden Klage begehrt der im Ausla... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §10StbG 1949 §1
Rechtssatz: Zur Frage der kanadischen Staatsbürgerschaft eines österreichischen Auswanderers. Entscheidungstexte 1 Ob 463/60 Entscheidungstext OGH 15.02.1961 1 Ob 463/60 Veröff: EvBl 1961/194 S 266 = JBl 1961,470 6 Ob 84/64 Entscheidungstext OGH 26.03.1964 6 Ob 84/64 Auch; Beisatz: Geburt... mehr lesen...
Norm: ABGB §139ABGB §142DVEheG §10DVEheG §14
Rechtssatz: Antrag der in Österreich wohnhaften geschiedenen Ehefrau, ihr die elterliche Gewalt über das die deutsche Staatsbürgerschaft besitzende eheliche Kind (das sich in Österreich befindet) zuzusprechen (nach dem Gleichberechtigungsgesetz). Entscheidungstexte 1 Ob 211/60 Entscheidungstext OGH 29.06.1960 1 Ob 211/60 Veröff: EvBl 1961/... mehr lesen...
Norm: ABGB §33 ffABGB §139ABGB §1474.DVEheG §10
Rechtssatz: Elterliche Gewalt nach spanischem Familienrecht (Habsburg - Lothringen). Entscheidungstexte 5 Ob 529/59 Entscheidungstext OGH 18.11.1959 5 Ob 529/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0009226 Im RIS seit 15.06.1997 ... mehr lesen...
Norm: 6. DVEheG §1 Abs26. DVEheG §106. DVEheG §18JN §1 DVa3bb
Rechtssatz: Auch der Streit um die Durchführung einer außergerichtlichen (oder einer gerichtlichen, aber nicht in geeigneter vollstreckbarer Form getroffenen) Einigung gehört vor den Außerstreitrichter. Entscheidungstexte 3 Ob 500/53 Entscheidungstext OGH 08.04.1954 3 Ob 500/53 SZ 27/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 DABGB §163 C4.DVEheG §94.DVEheG §104.DVEheG §24EO §81 Z3
Rechtssatz: Wird durch ein Urteil des Staates, dem sowohl der klagende Ehemann wie auch das beklagte Kind zur Zeit der Einbringung der Bestreitungsklage angehört haben, die Illegitimität des Kindes festgestellt, dann war die Zuständigkeit des ausländischen Gerichtes gegeben; das Urteil ist als Statusruteil auch für den österreichischen Rechtsbereich wirksam. Eine Anwendung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b4.DVEheG §10
Rechtssatz: Die Lösung der Frage, ob bei Unterhaltsansprüchen von Ausländern gegen Inländer das Recht des Anspruchsberechtigten oder das des Verpflichteten anzuwenden ist, kann keine offenbare Gesetzwidrigkeit beinhalten, da diese Frage im österreichischen Recht nicht geregelt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 349/56 Entscheidungstext OGH 18.07.1956 3... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §10
Rechtssatz: Sachverhalt: Vater spanischer Staatsbürger; Mutter mit nordamerikanischem Staatsbürger verheiratet und lebt in New York; minderjährige Kinder leben in Spanien; Vermögen liegt in Österreich. Folgerung: Die Frage der Vertretung der minderjährigen Kinder ist nach österreichischem Recht zu beurteilen. Entscheidungstexte 3 Ob 74/55 Entscheidungstext OGH 28.... mehr lesen...
Die Prozeßparteien haben am 12. September 1949 zu 15 Cg 686/49 des Landesgerichtes für ZRS. Wien im Zuge ihres Ehescheidungsprozesses einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, in dem der Ehegatte sich verpflichtete, der Gattin innerhalb einer bestimmten Frist eine Wohnung in Hauptmiete zu beschaffen. Für den Fall des fruchtlosen Verstreichens dieser Frist verpflichtete sich der Gatte, die Abtretung der Hauptmietrechte an der ehelichen Wohnung an die Gattin dem Hauseigentümer gegenübe... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IG4.DVEheG §10JN §1 DVb1bb
Rechtssatz: Österreichische Kinder im Ausland haben gegen den im Inland lebenden ehelichen Vater im außstrVerf ihre Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 82/26 Entscheidungstext OGH 08.02.1926 3 Ob 82/26 Vgl; Veröff: SZ 8/48 1 Ob 620/36 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 I4.DVEheG §10Staatsbürgerschafts-ÜberleitungsG §1 Abs1 lita
Rechtssatz: BeschwRegNr II 84/51 Ein früherer österreichischer Bundesbürger, der auf Grund der Einverleibung Österreich in das Deutsche Reich im Jahre 1938 deutscher Staatsangehöriger wurde und nach der Wiedererrichtung des österreichischen Staates seinen Wohnsitz in Österreich genommen hat, ist jetzt ausschließlich österreichischer Staatsbürger; die deutsche Staatsange... mehr lesen...
Der Kläger, der am 10. Oktober 1945 als außerehelicher Sohn der Edith J. geboren wurde und deutscher Staatsangehöriger ist, begehrt vom außerehelichen Kindesvater, der österreichischer Staatsbürger ist, die Leistung des Unterhaltes. Nach dem übereinstimmenden Vorbringen beider Parteien hat der Beklagte die Vaterschaft zu dem Kinde vor dem Jugendamt Innsbruck anerkannt. Das Erstgericht hat die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückgewiesen, da die Festsetzung der Unterhalt... mehr lesen...