Begründung: Die Ehe der Eltern des jetzt 17-jährigen unterhaltsberechtigten Sohnes wurde 1994 vor einem ukrainischen Gericht geschieden. Mutter und Kind leben seit 1992 in Österreich. Der Mutter wurde mit Beschluss des Pflegschaftsgerichtes vom 11. 12. 1997 die Obsorge übertragen. Der Vater hat sich wiederverehelicht. Er lebt mit seiner zweiten Gattin und der aus dieser Ehe stammenden, am 20. 12. 1995 geborenen Tochter in Deutschland. Der durch seine Mutter vertretene Sohn beantra... mehr lesen...
Begründung: Der am 11. 2. 1994 in Wien geborene Kläger wächst bei seiner Mutter in Österreich auf. Er hatte zunächst die österreichische Staatsbürgerschaft. Nach erfolgreicher Bestreitung der ehelichen Geburt ist er Staatsbürger der Bundesrepublik Jugoslawien. Der Beklagte wohnt und arbeitet in der Schweiz. Er ist ebenfalls Staatsbürger der Bundesrepublik Jugoslawien. Mit am 27. 1. 1998 eingebrachter Klage begehrte der minderjährige Kläger die Feststellung der Vaterschaft des ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Irdning vom 17. 7. 1995 wurde der am 16. 6. 1993 verstorbene Stefanos S***** als Vater der nachgeborenen mj. Klägerin, die im Haushalt ihrer Mutter in I***** lebt, rechtskräftig festgestellt. Der Verstorbene war griechischer Staatsbürger und wohnte zuletzt in Griechenland. Die Beklagten sind (nach griechischem Recht) seine gesetzlichen Erben; die Erst- und Zweitbeklagten sind seine Eltern, die Drittbeklagte seine Schwester. Gestützt... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Grundgerichtes in Brcko, ehemals Sozialistische Republik Bosnien und Herzegowina, vom 14. 8. 1990, das in Anwesenheit des Beklagten und seines Rechtsvertreters gefällt wurde, wurde festgestellt, daß der Beklagte Markovic M*****, Sohn des Simo aus Kopanica, der leibliche Vater des minderjährigen Klägers J***** Zdenko, geboren am 20. 9. 1981 in Brcko, ist und angeordnet, daß er in das Geburtsmatrikelbuch der Gemeinde Brcko als Vater des minderjährigen Kl... mehr lesen...
Begründung: Die vier minderjährigen ehelichen Kinder sind türkische Staatsbürger und wohnen in Wien im Haushalt der Mutter. Dieser kommt die alleinige Obsorge zu (ON 18). Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Unterhaltssachwalter der Kinder beantragte am 12.7.1996, den Vater zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen zu verpflichten. Das Erstgericht gab mit seiner vom Rechtspfleger gefaßten Entscheidung dem Unterhaltsantrag der Kinder teilweise statt. Es ermittelte eine Unterhalts... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13.Februar 1990 (ON 125/II.Band), wurde die Obsorge für die beiden Minderjährigen, die beide österreichische Staatsbürgerinnen sind, den Eltern entzogen und der Großmutter mütterlicherseits übertragen; dieser Beschluß ist in Rechtskraft erwachsen. In der Tagsatzung vom 14.Februar 1990 (ON 126/II.Band), an der die Großmutter mütterlicherseits und der damals schon in Prag ansässige eheliche Vater teilnahmen, erörterte der Rechtspfleger die Unterhaltsfrag... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen ist geschieden. Aufgrund des im Scheidungsverfahren geschlossenen und in der Folge pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleiches (ON 13) verblieb die mj. Carima in Pflege und Erziehung des Vaters, während ihr am ***** geborener Bruder Philipp in die Obsorge der Mutter kam. Die Mutter lebt derzeit mit dem Sohn bei ihrer Familie in Griechenland. Sie verfügt über kein eigenes Einkommen. Über Antrag des Vaters setzte das Erstgericht d... mehr lesen...
Begründung: Manfred O***, geboren am 4.April 1982, Christian O***, geboren am 1.Feber 1984, und Michael O***, geboren am 21.Jänner 1985, sind die (unehelichen) Kinder Rosalinda O*** und des Manfred H***. Die Mutter und die Kinder sind philippinische Staatsangehörige. Die Mutter lebt seit dem Jahre 1980 in Wien; sie ist im Neurologischen Krankenhaus der Stadt Wien, Rosenhügel, als Krankenschwester beschäftigt und bewohnt im Schwesternheim ein 20 m2 großes Zimmer. Sie verfügt über e... mehr lesen...
Begründung: Der minderjährige Goran I***, geboren am 20.Dezember 1972, hält sich seit Anfang Jänner 1988 in Wien bei seinem Vater auf. Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Urteil eines jugoslawischen Gerichtes vom 19.Juni 1984 geschieden. Das Sorgerecht für den Minderjährigen wurde dem Vater zugeteilt. Vater und Mutter halten sich derzeit in Wien auf. Sie und der Minderjährige sind jugoslawische Staatsangehörige. Am 8.Jänner 1988 beantragte der Vater, die Mutter ab dem ... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Dominik Helmut J*** ist das uneheliche Kind der Anna J*** und des Erwin H***. Er befindet sich in Pflege und Erziehung seiner Mutter in Feldkirch-Gisingen und besucht derzeit das Bundesoferstufenrealgymnasium Feldkirch. Erwin H*** hat im Mai 1968 vor dem Jugendsekretariat des Bezirkes Horgen, Amtsvormundschaft, die Vaterschaft zum mj. Dominik Helmut J*** anerkannt und sich verpflichtet, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von sFr 160,-- zu entrichten, und zwar ... mehr lesen...
Begründung: Der am 25. April 1971 in Mala Kamenica geschlossenen Ehe des Spasoje I***** und der Slavica I***** entstammen die am 7. September 1972 geborene Sladjana I*****, die am 24. Juni 1975 geborene Suzana I***** und die am 11. April 1977 geborene Silvana I*****. Die Kinder sind wie ihre Eltern jugoslawische Staatsangehörige. Am 9. März 1983 hatte die Mutter beim Bezirksgericht Gastein behauptet, die älteste Tochter halte sich bei den väterlichen Großeltern in Jugoslawien auf, d... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §10Haager Unterhaltsstatutabk Art1
Rechtssatz: Zum "gewöhnlichen Aufenthalt" im Sinne des Haager Unterhaltsübereinkommens (Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland). BGH vom 05.02.1975, IV ZR 103/73; Veröff: NJW 1975,1068 Entscheidungstexte 2 Ob 544/83 Entscheidungstext OGH 12.07.1983 2 Ob 544/83 nur: Zum "gewöhnlichen Aufenthalt" im Sinne des H... mehr lesen...
Die am 15. August 1975 geborene Tatjana M ist ein eheliches Kind der Ehegatten Ruggero und Isabella M. Der Vater und das Kind sind italienische Staatsbürger. Die Eltern leben seit 11. August 1979 getrennt. Der Vater wohnt in B (Provinz Vicenza), die Mutter in Wien. Das Kind befindet sich bei der Mutter. Die Mutter stellte beim Erstgericht den Antrag, sie zu ermächtigen, das Kind zu pflegen, zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und zu vertreten. Sie brachte vor, sie sei österreich... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §10JWG §26
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit der Bestimmungen des JWG auf ausländische Kinder richtet sich nicht nach den Regeln des Internationalen Privatrechtes, sondern denen des öffentlichen Rechtes, das hier vom Territorialitätsprinzip beherrscht wird. Entscheidungstexte 5 Ob 584/78 Entscheidungstext OGH 13.06.1978 5 Ob 584/78 Veröff: EvBl 1978/159 S 490 ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §10StbG §17 Abs1 litbStbG §19 Abs3
Rechtssatz: Es ist nicht entscheidend, ob die Mutter die Pflege und Erziehung tatsächlich ausübt, sondern ob sie das Recht hat, sie auszuüben, welche Frage nach dem Recht des Staates, dem der Vater angehört, zu prüfen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 570/77 Entscheidungstext OGH 27.04.1977 1 Ob 570/77 Veröff: EvBl 1977/267 S 663 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 I4.DVEheG §104.DVEheG §14JN §1 AJN §109
Rechtssatz: 1) Die inländische Gerichtsgewalt ist auch im außstrVerf bei Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung ohne weitere Voraussetzung allein aus der örtlichen Zuständigkeit des inländischen Gerichtes abzuleiten. 2) Solange bei Anordnungen im Sinne des § 142 ABGB die ausländische Behörde ihre ausdrückliche Zuständigkeit nicht in Anspruch genommen hat, ist mit der örtlichen Zuständigk... mehr lesen...
Die minderjährige Nadja A wurde am 20. Feber 1966 in H von Annemarie S außer der Ehe geboren. Der ägyptische Staatsangehörige Achmed Mohammedt A anerkannte am 28. März 1966 vor dem Stadtjugendamt 1 die Vaterschaft zu diesem Kinde. Die Eltern der Minderjährigen schlossen am 10. August 1973 vor dem Standesamt H die Ehe. Mit dem rechtskräftigen Beschluß vom 7. November 1973 stellte das Erstgericht fest, daß die minderjährige Nadja S durch die Heirat ihrer Eltern die Rechtsstellung eines ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §10
Rechtssatz: Dem § 10 4.DVEheG entspricht in Italien Art 20 Abs 1 der Einführungsbestimmungen zum Codice civile; er wird damit auch von der Kollisionsnorm des italienischen Rechtes angenommen (Schwimann in JBl 1960,46). Entscheidungstexte 1 Ob 181/75 Entscheidungstext OGH 17.09.1975 1 Ob 181/75 Veröff: EvBl 1976/102 S 206 = ZfRV 1976,143 (mit Glosse von Schwin... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 I4.DVEheG §104.DVEheG §14JN §109 Abs1
Rechtssatz: Sofern das inländische Gericht Anordnungen nach § 142 ABGB zu treffen hat, hat es zwar inländisches Verfahrensrecht anzuwenden, jedoch im Hinblick auf § 10 der 4.DVEheG nach der dafür in Betracht kommenden Sachnorm des Heimatrechtes des Vaters zu entscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 181/75 Entscheidungstext OGH 17.09.1... mehr lesen...
Nach rechtskräftiger Zurückweisung der Klage hinsichtlich des Teilbegehrens auf Feststellung der unehelichen Vaterschaft des Beklagten wies der Erstrichter das restliche Klagebegehren auf Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages ab. Nach seinen Feststellungen hat der Beklagte, der französischer Staatsangehöriger ist, anläßlich seiner Befragung vor der österreichischen Botschaft in Paris am 22. Dezember 1970 erklärt, daß er vom Feber 1967 bis zu seiner Abreise am 31. Mai 1967 mit d... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern der Minderjährigen ist geschieden. Beide Elternteile beantragen wechselseitig, die Pflege und Erziehung der Kinder dem jeweiligen Antragsteller zu überlassen. Das Erstgericht hat dem Antrag der Mutter stattgegeben und jenen des Vaters abgewiesen. Es traf im wesentlichen folgende Feststellungen: Die Eltern haben am 26. August 1961 vor dem Standesamt I die Ehe geschlossen. Die Mutter hat vom Amt der Tiroler Landesregierung die Bewilligung zur Beibehaltung der österr... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 IABGB §187 ff4.DVEheG §10
Rechtssatz: § 10 Satz 1 der 4.DVEheG ist eine zweiseitige
Norm: . Nach ihr muß das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und ehelichen Kindern nach dem Heimatrecht des Vaters beurteilt werden (5 Ob 193/74; 5 Ob 83/72; EvBl 1973/200; JBl 1960,45; EvBl 1961/17 uva; Schwimann ZfRV 1964,247). Hier: Jordanisches Recht. Entscheidungstexte 7 Ob 218/74 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 IABGB §879 BIIa14.DVEheG §104.DVEheG §144.DVEheG §18
Rechtssatz: Die Bestimmung des jordanischen Rechtes, wonach Kindern nach vollendetem siebenten Lebensjahr ausschließlich mit Zustimmung des Vaters in Pflege und Erziehung der Mutter bleiben dürfen, ohne daß hiebei das Wohl der Kinder zu berücksichtigen ist, widerspricht den guten Sitten, dem Zweck des § 142 ABGB und damit dem ordre public. Entscheidungstext... mehr lesen...
Gerold H ist der uneheliche Sohn der österreichischen Staatsbürgerin Erika H; der Vater ist nicht bekannt. Gerold H befindet sich seit 13. 10. 1965 bei den niederländischen Staatsbürgern und Ehegatten Albertus H und Rosalia N in H, Niederlande, in Pflege und Erziehung. Seit 1967 ist Albertus H Vormund des Kindes, seine Frau Mitvormund. Mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichtes Almelo (Niederlande) vom 22. 6. 1970 wurde nach Einholung von Gutachten des Zentralen Adoptionsrates und d... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §10StbG 1965 §19
Rechtssatz: § 19 StbG 1965 geht als spezielle Kollisionsnorm der allgemeinen Kollisionsnorm des § 10 der 4.DVEheG vor. Entscheidungstexte 8 Ob 278/70 Entscheidungstext OGH 15.12.1970 8 Ob 278/70 Veröff: SZ 43/234 = EvBl 1971/246 S 461 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970... mehr lesen...
Der am 9. Mai 1965 geborene mj Bassam Samir Mohamed Al T entstammt der standesamtlich geschlossenen, inzwischen mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 15. Juli 1966 rechtskräftig aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschiedenen Ehe der Christine Al T, geborenen F, und des Samir Al T. Das Erstgericht verfügte mit Beschluß vom 2. Juli 1970: 1. Abweisung des Antrages des ehelichen Vaters, den Minderjährigen seiner Verfügungsgewalt nach jordanischem Rech... mehr lesen...
Norm: BGB §1626BGB §16714.DVEheG §10StbG 1965 §19 Abs2
Rechtssatz: Mutter eines deutschen Kindes als dessen gesetzliche Vertreterin. Entscheidungstexte 1 Ob 253/70 Entscheidungstext OGH 10.12.1970 1 Ob 253/70 Veröff: SZ 43/228 = EvBl 1971/168 S 297 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Die Eltern der minderjährigen Vera Erna H haben am 24. Februar 1962 in Niederösterreich die Ehe geschlossen. Der Vater und die Minderjährige sind deutsche Staatsbürger, während die Mutter die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Mit Urteil des Landgerichtes Berlin vom 6. März 1964 wurde die Ehe der Eltern aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Die Minderjährige blieb zunächst in Obhut der mütterlichen Großmutter in H bei Krems; nunmehr befindet sie sich bei ihrer Mutter in ... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 C4.DVEheG §10Haager Unterhaltsstatutabk Art1Haager Unterhaltsstatutabk Art4
Rechtssatz: Das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes ist dafür maßgebend, ob und in welchem Ausmaß und von wem das Kind Unterhalt verlangen kann. Entscheidungstexte 1 Ob 148/68 Entscheidungstext OGH 27.06.1968 1 Ob 148/68 Veröff: RZ 1969,33 ... mehr lesen...