Norm
ABGB §33Rechtssatz
Bei Doppelstaatsbürgerschaft ist zu prüfen, ob eine der Staatsbürgerschaften diejenige des Forums ist oder ob es sich um zwei ausländische Staatsbürgerschaften handelt. Im ersteren Fall ist ausschließlich die Staatsangehörigkeit des Forums zu berücksichtigen.
Zu einer Entscheidung darüber, wem die Pflege und Erziehung eines Kindes aus geschiedener Ehe mit österreichischer Staatsbürgerschaft zukomme, ist das österreichische Gericht zuständig, das primär die österreichischen Rechtsvorschriften anzuwenden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0009237Dokumentnummer
JJR_19660201_OGH0002_0080OB00022_6600000_001